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Versicherungsvermittler versagen bei Prüfung – Versicherungsnehmer sollten kritisch sein!
12.8.2011

Berlin, den 12. August 2011. Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft zieht in seinem Geschäftsbericht 2010 über das Abschneiden der Teilnehmer in der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler eine schlechte Bilanz: Demnach haben lediglich 74 % der Versicherungsfachleute ihre Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestanden. Im Jahr 2008 waren es sogar nur 66,5 %.

 

Unausgebildet, ungeprüft – gut genug für die Beratung?
Angesichts dieser schlechten Ergebnisse erscheint die „Alte-Hasen-Regelung“ höchst bedenklich, die den „alten“ Versicherungsvermittlern die Prüfung erspart. Und das betrifft immerhin die Mehrheit aller tätigen Versicherungsvermittler.
Auch Vermittler, die für einen Versicherer oder eine Bank arbeiten, können sich als „Versicherungsvermittler ohne Erlaubnis“ ohne Prüfung in das Register bei der IHK eintragen lassen. Das heißt im Ergebnis, dass lt. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) von ca. 260.000 registrierten Versicherungsvermittlern fast 180.000 Einfirmenvertreter weder eine Ausbildung nachweisen noch eine Sachkundeprüfung bei einer IHK ablegen müssen.

 

Schlechte und falsche Beratung begründet bei Schaden Ersatzanspruch
Verletzt der Versicherungsvermittler seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung seines Kunden über die angebotene Versicherung bzw. bei der Änderung eines bestehenden Vertrages, so ist er dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der  Versicherungsnehmer ist im Schadensfall dann so zu stellen, wie er bei einer ordnungsgemäßen Beratung stehen würde.
Angesichts ungeprüfter und offenbar schlecht ausgebildeter Versicherungsvermittler, die ihre Prüfung nicht bestehen, sind Falschberatungen keine Seltenheit. Hinzu kommt, dass die Beratung im Zweifel von der Provision des Vermittlers abhängt und nicht vom Wohl des Versicherungsnehmers.

 

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Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:03
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