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Auto und Verkehr >> Autokauf und Leasing
Hinweispflicht bei Gebrauchtwagenkauf
2.7.2003

Auch ein privater Autoverkäufer muss den Käufer ungefragt auf die Tatsache hinweisen, dass es sich bei dem gerade ein Jahr alten Gebrauchtwagen um ein Importfahrzeug handelt. Dies gilt erst recht, wenn der Verkäufer in seiner Zeitungsanzeige auf den Listenpreis eines im Inland zugelassenen Fahrzeugs gleichen Typs Bezug genommen hat.
Unterlässt er einen entsprechenden Hinweis, ist der Käufer zumindest zur Minderung des Kaufpreises in Höhe der Wertdifferenz zwischen Import- und Inlandsfahrzeug berechtigt.

 

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2003, Az.: 24 S 548/02


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Autokauf und Leasing
18. Mai 2012 - 22:54
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