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Ersteinschätzung kostenlos
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems.

Zunächst schildern Sie uns Ihren Fall. Dann informieren Sie unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte über

  • Ihre Ansprüche,
  • die Erfolgsaussichten Ihres Falles und
  • das Kostenrisiko sowie unsere Vergütung.

Erst danach entscheiden Sie, ob und womit Sie uns beauftragen.

 

Kostensicherheit und Kostentransparenz
Wir garantieren Ihnen Kostensicherheit. Erst wenn Sie uns nach der kostenlosen Ersteinschätzung mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, fallen Kosten an. Wir garantieren Ihnen Kostentransparenz: Sie wissen, was Sie erwartet, bevor Sie uns beauftragen.

 

Vergütung unserer Tätigkeit
Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In vielen Fällen bieten wir Ihnen Pauschalhonorare an. Oder wir treffen individuelle Vereinbarungen, die sich an Ihrem Interesse, an unserem tatsächlichen Aufwand oder an einem bestimmten Erfolg bemessen.

 

Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.

 

Erfolgshonorar
Sie haben zu viel Geld für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten? Dann sprechen Sie mit uns über ein Erfolgshonorar.

 

Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir kostenlos für Sie. Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht erreicht auch bei problematischen Fällen eine Kostenübernahme.

5. Februar 2012 - 23:26
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