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Erstberatung für 50 Euro
Für 50 Euro prüfen wir Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und unterrichten Sie über die möglichen Kosten einer Auseinandersetzung. Sie erfahren, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt. 

 

Erfolgshonorar
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Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie. 

 

Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.

11. März 2010 - 22:14
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