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Erstberatung für 50 Euro Für 50 Euro prüfen wir Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und unterrichten Sie über die möglichen Kosten einer Auseinandersetzung. Sie erfahren, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt. Erfolgshonorar Sie haben zu viel Geld für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten? Dann sprechen Sie mit uns über Erfolgshonorar.
Rechtsschutzversicherung Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie. Beratungs- und Prozeßkostenhilfe Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.
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