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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Hilfe für Betroffene: Verlustlose Rückgabe der Eigentumswohnung

Existenzvernichtung durch Schrottimmobilien

Die geschädigten Käufer von Eigentumswohnungen stehen seit geraumer Zeit vor dem Problem, wie sie aus ihrer Fehlinvestition wieder herauskommen. Für zahlreiche betroffene Familien geht es letztlich um ihre Existenz, da Zins und Tilgung des Kredits für eine stark überteuerte Eigentumswohnung, die geringe oder keine Mieteinnahmen einbringt und schwer verkäuflich ist, bei einem geringen Einkommen auf die Dauer nicht zu finanzieren sind.


Rückgabevoraussetzungen
Sollten Sie zu den Betroffenen zählen, dann können wir Ihnen bei der verlustlosen Rückgabe Ihrer Eigentumswohnung helfen, soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kauf der Eigentumswohnung in einer so genannten Haustürsituation (dazu reicht es, dass der telefonische oder persönliche Erstkontakt in Ihrer Wohnung oder an Ihrem Arbeitsplatz stattfand).
  • Sie sind arglistig über wesentliche Punkte des Vertrages getäuscht worden (z.B. über den Wert der Eigentumswohnung, die Möglichkeit des Wiederverkaufs, die Höhe der Mieteinnahmen, über Mietgarantien,  die Vermietungssituation, die Liquiditätsentwicklung, die Wertsteigerung des Objektes, die Höhe der Steuerersparnis).
  • Vorliegen eines so genannten verbundenen Geschäfts (enger sachlicher Zusammenhang besteht zwischen Kredit- und Kaufvertrag, d.h., der eine Vertrag wäre ohne den anderen nicht abgeschlossen worden).

 

Verbundenes Geschäft
Grundsätzlich gilt für Betroffene: Je enger der Zusammenhang zwischen Kredit- und Kaufvertrag, je enger die Zusammenarbeit zwischen Bank und Verkäufer, um so größer ist die Chance, das ganze Geschäft wieder rückgängig zu machen.

 

Ermittlung der Erfolgsaussichten
Für die Ermittlung der Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen (in Kopie):

  • Notarieller Kaufvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Widerrufsbelehrung(en) zum Darlehensvertrag
  • Gedächtnisprotokoll (Erstkontakt bis Vertragsunterzeichnung)

 

Wir vertreten Sie an jedem Ort
Ganz gleich, wo Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. in welchem Ort Sie Ihre Eigentumswohnung erworben haben, wir können Sie in jedem Fall anwaltlich vertreten. Ein Besuch in unserer Kanzlei und eine Reise nach Berlin sind nicht erforderlich. Alle erforderlichen Unterlagen können wir via E-Mail, via Fax oder Post austauschen.

 

Keine Angst vor den Kosten
Wir wissen, dass viele Betroffene mittlerweile durch Ihre „Schrottimmobilie“ finanziell so gefordert sind, dass sie Probleme bei der Finanzierung einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bank (Kreditinstitut) sehen. Diese Befürchtung ist unbegründet.
Beim  Widerruf von Immobiliengeschäften übernimmt die Rechtschutzversicherung nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung. Wir beantragen für Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe lohnt sich der Ausstieg aus dem ruinösen Geschäft: Zum einen stehen wir in engem Kotakt mit allen namhaften Prozessfinanzierern. Zum anderen beraten wir mit Ihnen die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vergütungsregelungen. So bleibt eine erfolgversprechende Vertretung bei der Rückabwicklung des Immobiliengeschäftes für Sie bezahlbar.


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 01:53
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