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Testament und Erbe >> Testament
Aufbewahrung

Eigenhändiges Testament

Sie können Ihr eigenhändiges Testament an jedem beliebigen Ort aufbewahren. Allerdings müssen Sie dafür Vorsorge treffen, dass es im Todesfall auch gefunden wird. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr eigenhändiges Testament beim  Amtsgericht hinterlegen. Dafür erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, der sicher aufbewahrt werden muss.

 

Notarielles Testament

Haben Sie Ihr Testament vor dem Notar errichtet, wird es immer an dem Amtsgericht verwahrt, das für den Sitz des Notars zuständig ist. Beachten Sie, dass dann, wenn Sie sich Ihr notarielles Testament vom Amtsgericht herausgeben lassen, dieses unwirksam wird. In diesem Fall gilt wieder die gesetzliche Erbfolge und zwar bis Sie ein neues Testament gemacht haben. Lassen Sie sich dagegen Ihr eigenhändiges Testament, das bei einem Amtsgericht zur Verwahrung liegt, wieder herausgeben, bleibt es voll wirksam.


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18. Mai 2012 - 22:47
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