Vorsorge
Immer mehr Menschen entscheiden sich an Stelle der Ehe für eine Lebensgemeinschaft. Damit verzichten sie allerdings auf eine Reihe von gesetzlich verbrieften Vorteilen, die verheirateten Paaren eingeräumt werden. Und wenn eine solche Partnerschaft in die Krise gerät, tauchen oft eheähnliche Probleme auf, die sinnvollerweise zuvor in einem Partnerschaftsvertrag hätten geregelt werden sollten.
Zusammenleben
Wollen Sie einen Partnerschaftsevrtrag schließen, dann sollten Sie sich nicht nur auf Abmachungen für den Fall der Trennung beschränken. Erfahrungsgemäß macht es durchaus Sinn, auch die Beziehungen während des Zusammenlebens untereinander und nach außen regeln. Dabei haben Sie die Möglichkeit, ihre eigene, auf Sie ganz persönlich zugeschnittene Gestaltung Ihrer Partnerschaftsbeziehung bzw. die Lösung Ihrer Probleme zu finden.
Anzuraten ist für die Zeit des Zusammenlebens zunächst insbesondere folgende Punkte im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages zu regeln:
- Regelungen bezüglich Kinder (z.B. gemeinsame Sorgeregelung)
- Gemeinsame Wohnung oder Immobilie
- Haushaltsführung und -finanzierung
- Eigentumsverhältnisse an Hausrat und Vermögen
- Vertretungsmacht, Vollmachten
- Ansprüche nach Auflösung der Partnerschaft, insbesondere Frage der Unterhaltsgewährung, der sozialen Absicherung
- Schuldenausgleich für den Fall der Trennung
- Erbrechtliche Regelung
- Vorsorge für den Todesfall und die Haftung für Schäden
Trennung
Für den Trennungsfall sollte Ihre Vereinbarung eine Regelung enthalten, wer aufgenommene Kredite zurückzahlt, wie ein Vermögensausgleich bzw. ein Ausgleich der beiderseits erbrachten Leistungen erfolgt, wie der Hausrat geteilt wird, welche Unterhaltsleistungen zu erbringen sind, welcher Partner aus der Mietwohnung ausziehen muss und wie eine etwaige Mitarbeit im Betrieb des Partners ausgeglichen wird.
Wir beraten Sie zu diesen Fragen und formulieren auf Wunsch einen auf Ihre Bedürfnisse individuell abgestimmten Partnerschaftsvertrag.
Im Konfliktfall helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Vereinbarungen.
Im Übrigen empfiehlt sich auch für gleichgeschlechtliche Paare einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.