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Familie und Partnerschaft >> Ehe- und Partnerschaftsvertrag
Ehevertrag

Gestaltungsmöglichkeiten

Um Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen beim Scheitern einer Ehe vorzubeugen, kann man in einem Ehevertrag Regelungen für den Scheidungsfall treffen. Ein solcher Vertrag kann aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen und als auch geändert werden. Im Übrigen kann man den Ehevertrag mit einem Erbvertrag verbinden.

 

Vorteile

Auf Grund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Regelungen eines Ehevertrages schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrages vor.

 

Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist es, einen fairen Ehevertrag durch einen Rechtsanwalt entwerfen zu lassen, um Rechtssicherheit zu haben. Sie können mit uns vertrauensvoll besprechen, was in Ihrem Ehevertrag geregelt werden soll. Wir beraten Sie dann darüber, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und welche Folgen damit verbunden sind. Anschließend erarbeitet unsere Familienrechtsexpertin einen Vertragsentwurf, der dann mit beiden Ehepartnern besprochen und ggf. geändert wird.
Auf Ihren Wunsch vermitteln wir abschließend kurzfristig einen Notar zur Beurkundung des Ehevertrages.


Güterstände

Grundsätzlich lassen sich folgende drei Güterstände unterscheiden:

  • Gesetzlicher Güterstand
  • Gütertrennung
  • Zugewinngemeinschaft

Die Gütertrennung wird durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart. Die Folge der Gütertrennung ist, dass es keinen Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern gibt. Während der Ehe unterliegen die Partner keiner Verfügungsbeschränkung. Die Vermögen der Eheleute bleiben getrennt, jeder kümmert sich um seinen Teil. Im Scheidungsfall findet kein Ausgleich des während der Ehe angehäuften Vermögens statt. Gemeinsamer Besitz (Fernseher, Möbel, Wertgegenstände etc.) wird wie bei Miteigentümern behandelt, d.h. derjenige, der die Sache bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen.

Eine Gütertrennung kann vor allem in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Schutz eines Unternehmens im Fall der Ehescheidung
  • Eheschließung begüterter Partner
  • erneute Heirat von Ehepartnern im höheren Alter

Die Einzelheiten einer vertraglichen Festlegung der Gütertrennung sollten gut überlegt werden. Nicht zuletzt kann ein solcher Vertrag auch erbrechtliche Folgen haben. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen der Gütertrennung.


Ansprechpartner:


Ines Felber
Fachanwältin für Familienrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felber@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Ehe- und Partnerschaftsvertrag
18. Mai 2012 - 22:42
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