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Auto und Verkehr >> Autokauf und Leasing
Leasing

Begriff

Bei dem Kfz-Leasing handelt es sich um die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung eines Kraftfahrzeuges gegen fest vereinbarte monatliche Leasingraten.
Beim Autoleasing gibt es regelmäßig drei Beteiligte: der Autoverkäufer (z.B. Mercedes), der Leasinggeber (z.B. die Mercedes-Bank) sowie der Leasingnehmer (z.B. Sie).
Im Unterschied zum Mietvertrag ist jedoch der Leasingnehmer – im Gegensatz zum Mieter – mit Folgenden belastet: Instandhaltung, Sachmängel, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl.
Kurzum: Sie sind als Leasingnehmer zwar kein Eigentümer des Kfz, müssen sich aber wie ein solcher behandeln lassen. Deshalb obliegt Ihnen dann auch die Wahrnehmung der Gewährleistungsrechte (Wandlung, Minderung, Schadensersatz). Zudem tragen Sie die Kosten für alle anfallenden Reparaturen.

 

Vor- und Nachteile

Da Leasing vor allem steuerrechtliche Vorteile bietet, leasen insbesondere Unternehmer, um die Leasingraten unmittelbar als Betriebsausgaben geltend machen zu können.
Für Privatleute lohnt sich dagegen Leasing im Allgemeinen gegenüber einem Ratenkauf kaum. Doch im Einzelfall kann es derart günstige Leasingbedingungen geben, die ein Kfz-Leasing auch für Sie als Nichtunternehmer interessant macht. Dann sollten Sie allerdings auch darauf achten, dass die Möglichkeit besteht, das Auto nach Ablauf der Leasingdauer kaufen zu können.

 

Leasingarten

1. Leasing mit Restwertabrechnung
Der Leasingnehmer zahlt bei dieser Leasingart folgende 3 Entgelte:
 Sonderzahlung bei Beginn des Vertrages
 Leasingraten
 ggf. Restwert bei Vertragsende
Bei Vertragsende wird der Wert des Fahrzeugs mit dem bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwert verglichen. Erweist sich der Fahrzeugwert gegenüber der Kalkulation höher, erhält der Leasingnehmer eine Erstattung von 75 %. Andernfalls muss er die Differenz nachzahlen.
Bei dieser Leasingart bestehen folgende Risiken:
a) Hohe Leasingraten – niedrig kalkulierter Restwert:
In diesem Fall ist der tatsächliche Wert des Kfz am Vertragsende meist höher als der anfänglich kalkulierte Restwert; der Leasingnehmer erhält aber nur 75 % des Erlöses über der anfänglichen Restwertkalkulation.
b) Niedrige Leasingraten - hoch kalkulierter Restwert:
In diesem Fall ist der tatsächliche Wert des Kfz am Vertragsende meist niedriger als der anfänglich kalkulierte Restwert; der Leasingnehmer muss dann die Differenz zur anfänglichen Kalkulation nachzahlen.

 

2. Leasing mit Kilometerabrechnung
Bei einem Leasing mit Kilometerabrechnung – das typische Modell für Privatkunden – erfolgt gegenüber dem Leasing mit Restwertabrechnung keine Zahlung bei Vertragsende. Das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber. Abgerechnet wird nach Kilometern.
Sollte allerdings die vereinbarte Jahresleistung (meist 15.000-20.000 km) überschritten werden, so kommen auf den Leasingnehmer relativ teure Nachzahlungen für jeden gefahren Kilometer zu. Nicht gefahrene Kilometer werden teilweise mit der vereinbarten Gesamtfahrleistung verrechnet.

 

3. Leasing mit Andienungsrecht
Schließlich ist auch die Vereinbarung eines so genannten Andienungsrechts möglich. Wird es vereinbart, kann der Verkäufer nach Ablauf der Leasingdauer verlangen, dass der Leasingnehmer das Auto zum kalkulierten Restwert kauft. Auf den Kauf des Autos hat aber der Leasingnehmer keinen Anspruch. Die Entscheidung obliegt allein dem Leasingeber. Möchte daher der Leasingnehmer das Kfz von vornherein kaufen, sollte er dies schriftlich vereinbaren.

 

Ausstieg aus dem Vertrag

Der Leasingvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragszeit. Möchten Sie als Leasingnehmer vorzeitig den Vertrag beenden, können Sie versuchen, sich mit dem Leasinggeber darüber einvernehmlich zu einigen.
Allerdings erlischt durch eine vorzeitige Rückgabe keineswegs automatisch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Rate. Der Leasinggeber darf für die vorzeitige Vertragsbeendigung Schadenersatz fordern, der dann mit einem Mal in voller Höhe fällig wird. Die Höhe dieser Forderung entspricht üblicherweise dem Betrag, den der Leasingnehmer bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende bezahlt hätte. Allein die ersparten Zinsaufwendungen und der ggf. zu diesem Zeitpunkt noch höhere Restverkaufswert des Kfz werden zu Gunsten des Leasingnehmers angerechnet. Alles in allem bleibt so normalerweise nur die Ersparnis der Unterhaltskosten für das Kfz (Versicherung, Steuer, Treibstoff).
Der Privatleaser hat nach Abschluss des Vertrages ein Widerrufsrecht von 2 Wochen.

Tipp: Überlegen Sie, ob Sie Ihren Leasingvertrag zum Verkauf bei ebay anbieten wollen.

 

Leasingprobleme

Da die Leasingbedingungen – nicht zuletzt durch einschlägige Gerichtsentscheidungen immer wieder verändert werden – ist es insbesondere bei Vertragsproblemen für Sie sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Das gilt auch, wenn es bei der Vertragsbeendigung und damit der Rückgabe des Kfz Probleme gibt. Denn dann prüft der Leasinggeber, ob sich das Kfz in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Nun gilt es zu beurteilen, was unter den so genannten „normalen“ Verschleiß fällt – und damit durch die Leasingarten abgegolten ist – und was Folge einer übermäßigen Beanspruchung ist. Im letzteren Fall muss er für diese Schäden nachzahlen.

Sie sollten als Leasingnehmer auf keinen Fall ein Übergabeprotokoll unterschreiben mit dem Sie nicht hundertprozentig einverstanden sind. Denn damit wird der Zustand des Kfz „festgeschrieben“; ansonsten müssen Sie später beweisen, dass das Protokoll nicht korrekt den tatsächlichen Zustand des Kfz wiedergibt.


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Autokauf und Leasing
18. Mai 2012 - 22:41
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