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Widerruf des Darlehensvertrages bei Schrottimmobilien

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den betroffenen Anlegern in seiner „Heiniger-Entscheidung“ aus dem Jahre 2001 ein Widerrufsrecht zuerkannt. Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes (Bankensenat) hat dieses Recht zugunsten der Banken durch mehrere Folgeentscheidungen sinnentleert. Vielen Oberlandesgerichten geht die Bankenfreundlichkeit des XI. BGH-Senats mittlerweile jedoch zu weit. Das Landgericht Bochum hat jetzt den Europäischen Gerichtshof angerufen, um von diesem klären zu lassen, ob die Bundesrepublik Deutschland das Verbraucherschutzrecht richtig und rechtzeitig umgesetzt hat.
Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH findet am 15. Juni 2004 statt. Verneint der EuGH dies, dann haben die Käufer von Schrottimmobilien eine Chance, nicht nur aus dem Kaufvertrag, sondern auch aus dem Kreditvertrag mit der Bank ohne Schaden auszusteigen.

 


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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7. September 2010 - 05:47
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