Unzulässige und fehlerhafte Beschlüsse
Es kann vorkommen, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlüsse fasst, die der Gemeinschaftsordnung oder den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes widersprechen oder in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer nicht ausreichend klar angekündigt waren. Gegen diese Beschlüsse steht Ihnen ein Anfechtungsrecht zu.
Anfechtungsfrist: 1 Monat
Beschlüsse müssen innerhalb eines Monats angefochten werden. Diese Frist verlängert sich nicht dadurch, dass Ihnen das Protokoll erst nach Ablauf der Frist zugeht.
Verfahren und Kosten
Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten einer Anfechtung und vertreten Sie in dem gerichtlichen Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht. Die Übernahme der Anwaltskosten rechtlicher Beratung und Vertretung ist durch Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend den Versicherungsbedingungen garantiert.