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Immobilie und Grundstück >> WEG-Auseinandersetzung
Anfechtung von Beschlüssen der WEG-Versammlung

Unzulässige und fehlerhafte Beschlüsse

Es kann vorkommen, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlüsse fasst, die der Gemeinschaftsordnung oder den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes widersprechen oder in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer nicht ausreichend klar angekündigt waren. Gegen diese Beschlüsse steht Ihnen ein Anfechtungsrecht zu.

 

Anfechtungsfrist: 1 Monat

Beschlüsse müssen innerhalb eines Monats angefochten werden. Diese Frist verlängert sich nicht dadurch, dass Ihnen das Protokoll erst nach Ablauf der Frist zugeht.

 

Verfahren und Kosten

Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten einer Anfechtung und vertreten Sie in dem gerichtlichen Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht. Die Übernahme der Anwaltskosten rechtlicher Beratung und Vertretung ist durch Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend den Versicherungsbedingungen garantiert.


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema WEG-Auseinandersetzung
6. Februar 2012 - 01:58
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