Anwaltliche Beratung vor dem Kauf einer Immobilie
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen grundstücksrechtlichen Angelegenheiten. Wir fertigen für Sie den Entwurf eines Grundstückskaufvertrages oder prüfen den Ihnen vorgelegten Entwurf der Gegenseite auf Fallstricke und arbeiten die notwendigen Sicherheiten für Sie ein.
Auffinden und Formulieren von Haftungsausschlüssen
In notariellen Kaufverträgen über Grundstücke, gebrauchte Häuser und Eigentumswohnungen vereinbaren Verkäufer und Käufer in der Regel einen umfassenden Haftungsausschluss. Das ist weitgehend zulässig, es sei denn, der Verkäufer verschweigt dem Käufer arglistig einen Sachmangel. In diesem Fall ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam, § 444 BGB (§ 476 BGB a.F.). Gewährleistungsausschlüsse müssen vertraglich nach Treu und Glauben so ausgestaltet sein, dass Umfang und Tragweite vom Käufer erkannt und überblickt werden können. Die Rechtsfolgen des Gewährleistungsausschlusses müssen dem Käufer in einer ihm verständlichen Sprache vor Augen geführt werden.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Die Kosten einer Beratung und Vertretung in grundstücksrechtlichen Angelegenheiten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend den Versicherungsbedingungen (soweit nicht durch die Baurisikoklausel ausgeschlossen).