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Testament und Erbe >> Patientenvorsorge
Patientenverfügung

Warum eine Patientenverfügung?
Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie in die Situation kommen, dass Sie nicht mehr selbst in der Lage sind, für sich Entscheidungen zu treffen. Wollen Sie für diese Fälle vorsorgen, dann sollten Sie über eine Patientenverfügung – auch Patiententestament genannt – nachdenken. Dabei müssen Sie sich zugleich darüber im Klaren werden, wer zum einen im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll, wenn Sie selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage ist, und wie zum anderen Ihre Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.

Inhalt
Normalerweise sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Behandlung. Sie entscheiden letztlich nach entsprechender Aufklärung durch den Arzt wie Sie behandelt werden wollen. Können Sie das aus den o.g. Gründen nicht mehr, dann entscheidet der Arzt für Sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen.
Der Arzt muss sich hypothetisch fragen, wie sich der Patient in der aktuellen Lage verhalten würde, wenn er willens- und entscheidungsfähig wäre. Der Bundesgerichtshof verlangt vom Arzt in dieser Situation eine sorgfältige Abwägung aller Umstände. Dazu zählen insbesondere frühere Äußerungen, religiöse Überzeugungen, bekannte Wertvorstellungen des Patienten, altersbedingte Lebenserwartung sowie nicht zuletzt auch die Bewertung von Schmerzen und Schäden in der verbleibenden Lebenszeit.
Möchten Sie allerdings, dass der Arzt Ihren tatsächlichen Willen kennt und nicht mutmaßen soll, dann ist es sinnvoll, Ihren Willen vorausschauend in einer „Patientenverfügung“ schriftlich niederzulegen. So können Sie im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung „vorformulieren“. Das betrifft insbesondere Ihre Entscheidung, ob der Arzt alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben unter allen Umständen zu verlängern oder ob er unter bestimmten Bedingungen die Behandlung auf die Linderung von Schmerzen beschränken soll.
Die Patientenverfügung sollte insofern am Besten nicht allgemein, sondern möglichst individuell-konkret abgefasst werden. Hierbei empfiehlt sich eine vorherige Konsultation mit einem Arzt, um tatsächlich das Gewünschte auch eindeutig zu vermerken.

 

Verbindlichkeit
Verlieren Sie tatsächlich irgendwann Ihre Entscheidungsfähigkeit, hilft die Patientenverfügung Ihren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme zu ermitteln. Auf diese Weise bleibt Ihnen trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit der Einfluss auf die ärztliche Behandlung und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht erhalten.
Ihre Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich, wenn durch sie Ihr Wille bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Das geschieht verständlicherweise leichter, je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener sie formuliert wird. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen und bei akuten Erkrankungen überprüfen und ggf. aktualisieren.
Missachtet der Arzt Ihren Patientenwillen kann seine Behandlung für ihn strafrechtliche Konsequenzen (Körperverletzung) haben.

Wir helfen Ihnen sowohl bei der Abfassung der Patientenverfügung als auch im Fall der Missachtung einer solchen Verfügung.

 


>> mehr zum Thema Patientenvorsorge
18. Mai 2012 - 22:33
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