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Arzt und Gesundheit >> Arzt und Patient
Schlichtung

Auch wenn Sie als Patient nur über ein geringeres Einkommen verfügen und keine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist das finanzielle Risiko einer Auseinandersetzung wegen eines vermeintlichen Behandlungsfehlers bzw. wegen mangelhafter Aufklärung überschaubar. Denn Sie haben die Möglichkeit, eine Gutachterkommission/Schlichtungsstelle anzurufen, die von den Ärztekammern der einzelnen Bundesländer betrieben wird. Das Verfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei. Sie müssen hier lediglich die Rechtsanwaltskosten tragen.
Allerdings haben Sie als Patient zum einen keinen Einfluss auf die Auswahl des Sachverständigen und zum anderen wird die Kommission nur tätig, wenn der Arzt nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Zudem wird die Kommission nicht tätig, wenn der behauptete Behandlungsfehler länger als drei Jahre zurückliegt und Sie Strafanzeige gegen den Arzt (z. B. wegen Körperverletzung) gestellt haben.
Grundsätzlich sollten Sie mit unserem Experten, Rechtsanwalt Alexander Malchow, abwägen, ob zunächst die Gutachter- und Schlichtungsstelle angerufen oder sofort Klage erhoben werden soll.
Die Einschaltung der Gutachterkommission kann insofern von Vorteil sein, da eine außergerichtliche Einigung gegenüber eines u.U. oft über viele Jahre dauernden Gerichtsverfahren sinnvoll ist. Somit hat der Patient hier die Chance, in einem relativ überschaubaren Zeitraum zu Schadensersatz zu gelangen.
Der außergerichtliche Vergleich birgt aber das Risiko, dass der Arzt/Versicherer bestrebt sein wird, den Behandlungsfehler zu verharmlosen und niedrige Pauschalbetrag angeboten werden. Außerdem wird bei einem außergerichtlichen Vergleich der Weg zu einer gerichtlichen Klärung, insbesondere zur späteren Berufung und Revision abgeschnitten.

Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der jeweiligen Landesärztekammer. Ärztekammern sind die Standesorganisationen der Ärzte. Wir haben des Eindruck gewonnen, das einige Schlichtungsstellen sich in ihren Gutachten eher den Ärzten verpflichtet fühlten als der medizinischen Wahrheit.


Ansprechpartner:


Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Arzt und Patient
18. Mai 2012 - 22:29
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