Gewerbemietverträge sind in der Regel auf nicht unerhebliche Dauer angelegt - zumeist für einen Zeitraum von drei, fünf oder 10 Jahren mit unterschiedlichen Verlängerungsoptionen oder Automatismen. Unter wirtschaftlich geänderten Rahmenbedingungen kann der Wunsch entstehen, solche Zeitmietverträge vorzeitig zu beenden. Wenngleich dies nicht ohne Weiteres möglich ist, findet sich in einer Vielzahl von Fallgestaltungen mitunter doch ein Weg zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Wir beraten mit Ihnen nach Prüfung des Sachverhalts und der Vertragsgeschichte die rechtlich bestehenden Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume.