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Zulässige Miethöhe

Umsatzmiete

Im Gewerbemietrecht sind der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerbemieter genießt nicht den Schutz der Wohnraummietvorschriften des BGB.

In einer Vielzahl von Verträgen wird mittlerweile ein umsatzabhängiger Mietzins vereinbart. Vor Abschluß eines Vertrages muß sich der Gewerbemieter über die wirtschaftlichen Folgen der konkreten Vereinbarung Klarheit verschaffen. Der Vermieter kann aufgrund solcher Vereinbarungen über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses nahezu vollständigen Einblick in die internen wirtschaftlichen Daten des Unternehmens des Mieters erlangen, u.U. eine Betriebspflicht fordern. Im Falle einer an sich zulässigen Untervermietung können die wirtschaftlichen Folgen für den Gewerbemieter fatal sein.

 

Nebenkosten

Der Umlage von Nebenkosten sind im Gewerbemietrecht praktisch kaum Grenzen gesetzt. Oft sind es wirtschaftlich kaum wägbare, mitunter unscheinbare Kostenarten, die bei Vertragsschluß oft unterschätzt oder nicht beachtet werden, Mieter jedoch zu einem späteren Zeitpunkt bis zur Aufgabe Ihres Unternehmens zwingen können. Der Gewerbemieter muß sich vor Vertragsabschluß über die zu erwartenden wirtschaftlichen Belastungen en detail informieren. Wir prüfen Vertragstexte vor Unterzeichnung und helfen Ihnen, die richtigen wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen und dort zu verhandeln, wo es Sinn macht.

 

Wertsicherungsklauseln

Wertsicherungsklauseln sind Gleitklauseln, die den Mietzins an bestimmte Indizes - meist den Lebenshaltungskostenindex - koppeln. Gefährlich sind derartige Klauseln, wenn der Vermieter über einen längeren Zeitreaum rückwirkend eine erhöhte Miete unter Verweis auf einen gestiegenen Index verlangen kann. In solchen Fällen sollten Sie als Gewerbemieter die Vertragsklausel prüfen lassen.


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

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6. Februar 2012 - 00:21
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