Arbeitszeugnis
Leitende Angestellte haben wie alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Das gilt auch bei kurzer Dauer eines Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich muss ein Zeugnis wahr und wohlwollend sein. Vgl. im Einzelnen dazu die Ausführungen unter „Arbeitszeugnis“ bei „normalen“ Arbeitnehmern.
Unsere Arbeitsrechtsexpertin analysiert auf Wunsch Ihr Arbeitszeugnis nach inhaltlichen und formalen Gesichtspunkten. Sie prüft es sowohl auf den Gesamteindruck als auch auf eventuelle Schwachstellen. Mit Ihrer Hilfe können Sie ggf. die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich einer optimalen Zeugniserstellung führen.