Der Anstellungsvertrag
Da sich der leitende Angestellte auf die üblichen Arbeitnehmerrechte nicht berufen kann, ist es zwingend erforderlich, entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, um dieses Manko zu kompensieren. Achten Sie darauf, dass die Vereinbarungen schriftlich niedergelegt werden. Bei Auseinandersetzungen können Sie sich im Zweifel nur auf den Inhalt des Vertrags berufen und benötigen dann die Vertragsurkunde als Beweismittel. Inhaltlich kann sich der Vertrag mit einem leitenden Angestellten vom normalen Arbeitsvertrag unterscheiden. So kann in einem Vertrag für leitende Angestellte eine Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen oder aber ein nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden.
Achtung:
Sollte bei Ihrem Anstellungsvertrag ein Muster verwendet werden, dann achten Sie auf die Streichung der nicht zutreffenden Passagen!