Wohnung
Grundsätzlich hat eine Scheidung keine Auswirkungen auf einen bestehenden Mietvertrag. Derjenige, der den Mietvertrag abgeschlossen hat, bleibt weiterhin Mieter und muss die Miete bezahlen – unabhängig davon, ob er in der Wohnung verbleibt oder nicht. Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, dann sind sie Gesamtschuldner und müssen auch beide weiterhin die Miete bezahlen. Dabei obliegt es dem Vermieter, wen er zur Mietzahlung in Anspruch nimmt. Um sich vor ungerechtfertigten Mietforderung zu schützen, ist daher eine Prüfung des Mietvertrags und dessen Umschreibung erforderlich.
Hausrat
Beim Auszug aus der ehelichen Wohnung ist der Hausrat zu teilen, da sich spätere Forderungen des ausziehenden Ehegatten nur mit großem Aufwand an Zeit und Geld durchsetzen lassen. Als Hausrat sind alle Gegenstände anzusehen, die nach der ehelichen Lebensführung üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet werden. Nicht zum Hausrat gehören dagegen Gegenstände, die lediglich als Kapitalanlage angeschafft wurden und die allein dem persönlichen Gebrauch oder dem Beruf eines Ehegatten dienten. Wird daher der Pkw lediglich von einem Ehegatten für berufliche oder private Zwecke genutzt, gehört er nicht in den Hausrat.
Schulden
Für die Beantwortung der Frage, wer bei Eheleuten für die Schulden aufkommen muss, ist entscheidend, ob es sich um gemeinsame Schulden der Eheleute oder um Alleinschulden eines Ehegatten handelt. Gemeinsame Schulden bestehen, wenn sich beide Ehegatten gegenüber einem Gläubiger verpflichtet haben. Kaufen sie z.B. gemeinsam ein Auto, so haften sie beide gegenüber dem Verkäufer. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht. Er kann sowohl beide als auch den einen oder den anderen Ehegatten in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis hat jeder Ehegatte grundsätzlich die Hälfte der entstandenen Schulden zu tragen, sofern sich nichts anderes vereinbart worden ist. Wird nach der Scheidung das gemeinsam gekaufte Haus von einem Ehegatten allein bewohnt, so hat auch nur er die Schulden zu tragen. Gegenüber der Bank sind jedoch weiterhin beide Ehegatten verpflichtet, solange nicht ein Ehegatte aus dem Darlehensvertrag entlassen wird.Hat sich ein Ehepartner ein Auto allein gekauft, das nicht für die gemeinsame Lebensführung benötigt wird, so haftet er grundsätzlich alleine.