Die Eltern haben das Recht zur elterlichen Sorge und die Pflicht zur Erziehung der Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln. Die elterliche Sorge umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Eltern und den Kindern und somit alle Rechte und Pflichten, die die Erziehung und Pflege des Kindes betreffen.
Im Fall einer Scheidung ist die Frage zu klären, welcher Elternteil zukünftig diese Aufgaben übernimmt. Dabei kommt das alleinige Sorgerecht eines Teils oder ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter in Betracht.
Das Gesetz geht davon aus, dass auch nach der Scheidung beide Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht behalten. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden, muss ein entsprechender Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden.
Im Falle einer Scheidung bleiben beide Eltern sorgeberechtigt, es sei denn es wird von einem Elternteil der Antrag auf Übertragung der Sorge auf sich allein gestellt. Dagegen müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden. Dazu zählen Entscheidungen über die Schule, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel etc.
Möchte ein Elternteil alle Angelegenheiten, die das Kind betreffen, allein ohne Mitsprache des anderen regeln, muss darüber das Familiengericht entscheiden. Das Gericht ist dann gehalten, seine Entscheidung daran auszurichten, welches die bessere Lösung für das Kind ist. Hat das Kind bereits das 14 Lebensjahr erreicht, kann es dem Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht widersprechen.
Bei seiner Entscheidungsfindung geht das Gericht der Frage nach, ob eine alleinige elterliche Sorge dem Wohl des Kindes am Besten gerecht wird und ob das alleinige Sorgerecht gerade des Antragsstellers die beste Lösung darstellt. Nur dann, wenn das alleinige Sorgerecht eines Elternteils vom Gericht für die bessere Lösung gehalten wird, prüft es auch, bei welchem Elterteil das Wohl des Kindes am ehesten gewährleistet werden kann.