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Bank- und Kreditrecht >> Vermögensverwaltung
Vermögensmanagement der Banken

Das Angebot für gute Kunden
Mit markigen Sprüchen werben Banken und Sparkassen ihre vermögenden Kunden, sich für ihr Vermögensmanagement zu entscheiden. Die Interessierten werden dann je nach Risikobereitschaft - von sicherheits- bis chancenorientiert - in bestimmte Risikogruppen eingeteilt und bekommen ein „maßgeschneidertes“ Angebot, das die Geldinstitute für jede dieser Gruppen konzipiert haben. Dabei handelt es sich um einen Mix von verschiedenen Kapitalanlagen, die entweder „quer Beet“ verschiedenste Anlagen enthalten können oder aber fondsgebunden sind und dann z.B. in Gestalt eines Dachfonds mit Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und Offenen Immobilienfonds bestückt sind. Je nach Risikoklasse unterscheiden sich diese Mischungen in ihrer Zusammensetzung mit mehr oder weniger risiko- bzw. chancenbehafteten Anlagen.

 

Die Bank gewinnt immer
Der Vorteil dieses Vermögensmanagements soll darin bestehen, dass man nicht einseitig in eine Anlageklasse, sondern in eine ausgewogene Anlagemischung investiert. Breit gestreut, aktiv gemanagt und langfristig ausgerichtet käme die Geldanlage zum Erfolg. Kleingedruckt heißt es aber natürlich „angestrebte Wertentwicklung“ und „keine Garantie“.
Erfolgreich ist in jedem Fall die Bank- bzw. Sparkasse. Denn allein schon durch die jährliche Vermögensmanagementgebühr, Ausgabeaufschlag und ggf. die Depotgebühr verdient das Geldinstitut unabhängig von seinem Managementerfolg.  Oft sind die Ergebnisse für den Anleger unterm Strich eher enttäuschend. Am deutlichsten tritt das Missverhältnis von Kosten und Wertentwicklung in den stabilitäts- und rentenorientierten Portfolios zu Tage. Vor allem Abschlüssen der letzten Jahre weisen häufig negative Wertentwicklungen auf. 

 

Schadenersatz bei Falschberatung
Schadenersatzansprüche kann der Anleger dann geltend machen, wenn er über seine Anlage falsch beraten wurde oder aber wenn die ihm verkaufte Anlage nicht seinem Anlegerprofil, seiner Risikobereitschaft, entspricht.
Ein aktuelles Problem vieler Dachfonds stellt die Beimischung von offenen Immobilienfonds dar, die lange als absolut sicher und wertstabil galten. Dass auch diese Fonds risikobehaftet sind, darüber wurden die Anleger selten in der gebotenen Weise aufgeklärt. Viele Geldinstitute wissen um ihr Versäumnis und sind deshalb nach einer entsprechenden anwaltlichen Ansprache überwiegend schnell bereit, den Schaden wieder gut zu machen.


Ansprechpartner:


Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 22:14
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