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Beteiligungen an Containerfonds werden in folgenden Varianten angeboten: - Der Anleger investiert in eine Fondsgesellschaft, die eine bestimmte Zahl von Containern erwirbt und dann für den Fonds vermietet. In diesem Fall ist das Einzelfallrisiko aufgrund der Investition in mehrere tausend Container recht gering.
- Die Anleger erwerben die Container direkt vom Anbieter. Dann werden die Anleger Eigentümer der Container und schließen mit dem Anbieter einen Verwaltungsvertrag ab. Die Container werden am Ende der Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen verkauft.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de
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