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Anleihen (Bonds, Schuldverschreibungen, Rentenwerte) werden von juristischen Personen aufgelegt, um zu Geld zu kommen. Damit ist die Anleihe nichts anderes als ein Darlehen, das bei Unternehmensanleihe vorzugsweise Privatpersonen einem Unternehmen gewähren. Hierbei wird der Geldgeber nicht Teilhaber des Unternehmens, sondern er leiht dem Unternehmen lediglich sein Geld. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen dem Geldgeber seinen Betrag nebst vereinbarter Zinsen zurückzuzahlen. Die Unternehmensanleihen unterscheiden sich hinsichtlich der Länge der Laufzeit, der Emissionswährung und der Verzinsungen. Letztere kann fest, variabel oder strukturiert in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen erfolgen.
Die Unternehmen wenden sich mit Mittelstandsanleihen vor allem an Privatanleger, da sie ihnen deutlich mehr Zinsen als beispielsweise Sparbücher, Festgeldanlagen und Bundesschatzbriefe bieten. Die Stückelung liegt meist bei höchstens 1.000 EUR während „große“ Firmenanleihen häufig 100.000 EUR und mehr als Einstiegsinvestition verlangen.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de
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