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Der Ertrag eines Lebensversicherungsfonds hängt bei Risikopolicen von der Lebensdauer der Versicherten ab. Je länger der Versicherte nach dem Verkauf seiner Police an den Fonds noch lebt, um so niedriger wird die Rendite, weil der Fonds um so länger Prämien an die Versicherungsgesellschaft zahlen muss. Die Restlebenserwartungen sind also entscheidend. Die Lebenserwartung der Versicherten beruht auf Schätzungen, die tendenziell, um den Fonds lukrativ zu gestalten, niedrig angesetzt werden. Wenn dann Gutachter ihre Lebenserwartungsprognosen anheben, dann rächen sich zu „optimistische“ Sterbeprognosen. Ganz nüchtern ausgedrückt: Sterben die Versicherten langsamer als im Fondskonzept geplant, schmälert das die Rendite oder gefährdet schlimmstenfalls den Fonds, weil die Versicherungsprämien nicht mehr gezahlt werden können und dann manche Lebensversicherung sogar hinfällig werden.
Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de
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