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Offene Immobilienfonds galten in der Vergangenheit als sichere und täglich verfügbare Geldanlage. Daher wurden sie wie Sparbücher mit höheren Renditen vertrieben. Von Risiken war meist keine Rede, Verluste waren ein Fremdwort für den Vertrieb. Doch das war ein Fehler. Denn Anleger, die nicht auf das Risiko einer Schließung, Abwertung und Abwicklung des Fonds hingewiesen wurden, haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie sich nunmehr mit diesen Tatsachen konfrontiert sehen. Aber nicht nur derjenige, der Geld bei der Rückabwicklung seines Fonds verloren hat, kann Schadenersatz verlangen, sondern auch, wer sein Geld in einen derzeit eingefrorenen Immobilienfonds investiert hat, wenn er falsch bzw. unzureichend beraten wurde. Oft waren zudem die anlageberatenden Vertriebsunternehmen und Banken zu ihren Kunden nicht ehrlich und haben ihre z.T. erheblichen Provisionen verschwiegen. Wurden Anleger nicht über diese Rückvergütungen aus dem Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühren aufgeklärt, haben auch sie Schadenersatzansprüche.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de

Marion Relka
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: relka@gansel-rechtsanwaelte.de
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