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Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds. Die Fondsgesellschaften erwerben hauptsächlich Gewerbeimmobilien wie Bürohäuser, Einkaufszentren, Hotels, City-Quartiere etc., um sowohl durch Mieteinnahmen als auch durch Wertsteigerungen der Objekte Gewinne für Kleinanleger und institutionelle Investoren zu erwirtschaften. Im Gegensatz zu den geschlossenen Immobilienfonds können die Anleger bei einem offenen Immobilienfonds die Fondsanteile jederzeit kaufen oder verkaufen. Um das zu gewährleisten, wird das Geld der Anleger deshalb nicht ausschließlich in Immobilien, sondern auch in Zinspapiere oder andere schnell verfügbare Anlagen investiert. Das Gesetz schreibt vor, dass die Liquiditätsreserve des Fonds mindestens 5 % des Fondsvermögens umfassen muss und auf maximal 49 % steigen darf. Die Fondsgesellschaft hat den Fonds – zeitweilig - zu schließen, wenn die Liquiditätsreserve weniger als 5 % des Vermögens beträgt. Offene Immobilienfonds kommen in Bedrängnis, wenn viele Kleinanleger zeitnah ihre Anteile verkaufen oder/und wenige institutionelle Anleger dies tun. Durch diese Mittelabflüsse müssen die Fonds in kürzester Zeit Objekte verkaufen, obwohl die Bedingungen nicht günstig sind und dadurch der erzielbare Preis niedrig ausfällt. Wenn aus der Not zudem ertragsstarke Objekte veräußert werden, belastet dies die Rendite des Fonds zusätzlich.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de

Marion Relka
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: relka@gansel-rechtsanwaelte.de
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