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Geldanlagen >> Offene Fonds
Schließung und Abwicklung

Die Krise der offenen Immobilienfonds
Die offenen Immobilienfonds waren bis zu ihrer ersten Krise Anfang des Jahres 2004 mit Kurszuwächsen zwischen ca. 4 bis 5 % jährlich erfolgreich. Dann gerieten die auf Inlandsimmobilien fixierten Fonds zunehmend in Schwierigkeiten, weil die Mieten für Bürogebäude stagnierten oder fielen. Dadurch sanken die Ausschüttungen der Fonds. Im Jahr 2006 geriet erstmals ein offener Immobilienfonds in die Verlustzone. In der Folge konnten weitere offene Immobilienfonds das ihren Anlegern gegebene Versprechen der täglichen Anteilrücknahme nicht durchgehend einhalten. Die Fonds mussten wegen nicht ausreichender Liquidität schließen und nehmen keine Anteile mehr zurück, um ihre Immobilien nicht zu sehr unter Wert verkaufen zu müssen. Dennoch bescheren Abwertungen den Anlegern entsprechend hohe Verluste oder führten zur verlustreichen Rückabwicklung der Fonds.

 

Aktuelle Situation
In Folge der Finanzkrise gerieten mehrere offene Immobilienfonds in die Krise. Die betroffenen Fondsgesellschaften setzten die Rücknahme ihrer Fondsanteile vorerst aus. Der von Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH verwaltete offene Immobilienfonds "Morgan Stanley P2 Value" setzte Ende Oktober 2008 anfänglich für sechs und dann für 12 Monate die Rückgabe aus. Seit Oktober 2010 befindet sich dieser Fonds in der Abwicklung.
Auch der DEGI International Fonds der Aberdeen Asset Management sowie der Degi Europa Fonds mussten geschlossen werden. Letzterer befindet sich inzwischen ebenfalls in der Abwicklung. Die KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigte am 30.09.2010 an, dass der KanAmUS-grundinvest Fonds endgültig liquidiert und damit abgewickelt werden muss. Weiterhin wurden folgende Immobilienfonds geschlossen bzw. werden abgewickelt:

  • Pre­mium Manage­ment Immo­bi­lien Anla­gen
  • KanAm Grun­din­vest
  • Axa Immo­select
  • Axa Immo­so­lu­ti­ons
  • SEB Immoin­vest
  • CS Euro­real A
  • TMW Immo­bi­lien Welt­fonds
  • Degi Glo­bal Busi­ness
  • UBS 3 Sec­tor Real Estate Europe

 

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz geplant
Die Bundesregierung sieht mittlerweile aufgrund der Fondsschließungen Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes sind folgende Neuregelungen für offene Immobilienfonds vorgesehen, die insbesondere massive Anteilsrückgaben von Anlegern verhindern sollen:
Für die Fondsanteile soll künftig eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren gelten.
Anleger, die ihre Anteile im dritten Jahr verkaufen, sollen einen Abschlag von 10 % des Anteilswertes hinnehmen müssen. Im vierten Jahr wären es 5 %.


Ansprechpartner:


Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Marion Relka
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: relka@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 22:01
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