Deutsche Banken und Sparkassen lassen sich die vorzeitige Tilgung oder die Nichtabnahme eines Hypothekendarlehens meist teuer bezahlen. Unter der Bezeichnung „Vorfälligkeitsentschädigung“ verlangen sie nach der Kündigung eines Immobiliendarlehens oft mehrere tausend Euro von ihrem Kunden dafür, dass ihnen Zinsen entgehen, die sie bei einer Fortführung des Darlehens von ihm erhalten hätten. Doch wie viel „Entschädigung“ dürfen Kreditinstitute verlangen?
Vorfälligkeitsentschädigung oft zu hoch
In Deutschland werden von den Kreditinstituten im europäischen Vergleich mit Abstand die höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bremen hat ergeben, dass etwa jede zweite Forderung falsch berechnet ist. Dem Interesse der Banken und Sparkassen, ihren Schaden aus der Kreditkündigung so hoch wie möglich darzustellen, haben die Darlehensnehmer selten etwas entgegenzusetzen. Denn falsch berechnet heißt hier nicht, dass Rechenfehler gemacht wurden, sondern dass Banken und Sparkassen in Unkenntnis oder Mißachtung der herrschenden Rechtsprechung von falschen Voraussetzungen ausgehen und unzulässige Rechenmethoden bemühen.
Bei der Berechnung der Entschädigungshöhe lassen Kreditinstitute vor allem die vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechte häufig zu Unrecht unberücksichtigt. So hat das Landgericht Darmstadt mit seinem Urteil vom 23.8.2006 entschieden, dass die abstrakte Möglichkeit der jährlichen Sondertilgung des Darlehens in die Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung einzubeziehen ist, und zwar unabhängig davon, ob der Darlehensnehmer finanziell zur Sondertilgung im Stande gewesen wäre.
Ersatzdarlehensnehmer anbieten!
Um der Entschädigungsforderung der Bank zu entgehen kann der Darlehensnehmer einen Ersatzdarlehensnehmer anbieten. Allerdings wird dieser oft von der Bank nicht akzeptiert, weil dann ihr Entschädigungsanspruch wegfällt. Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2008 jedoch klargestellt, dass der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn ein Ersatzkreditnehmer mit gleicher Bonität bereit ist, das Darlehen fortzuführen.
Keine Deckelung durch Gesetz
Trotz gesetzlicher Regelungen und europäischer Rechtsvorgaben gibt es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung der Banken, die Höhe einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung bei Vertragsschluss festzulegen. Ebenso gibt es keine betragsmäßige Begrenzung bei Immobiliendarlehen.
Das bedeutet, dass die Kenntnis der herrschenden Rechtsprechung notwendig ist, um seine Ansprüche durchzusetzen und notfalls auch die Gerichte dazu bemüht werden müssen.
Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Ganz gleich, ob Sie bereits eine Entschädigung an ihre Bank oder Sparkasse gezahlt haben, oder ob Sie gerade mit einer solchen Forderung konfrontiert werden: Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob und ggf. in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt ist.
Gern senden wir Ihnen dafür unseren Fragebogen unverbindlich zu. Schicken Sie uns diesen ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zurück, dann prüfen wir Ihre Rechte und unterrichten Sie über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und die möglichen Kosten eines Rechtsstreits.
Selbstverständlich können Sie aber auch gleich mit einem unserer Fachanwälte am Telefon über Ihre Vorfälligkeitsentschädigung sprechen und ggf. einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass es nicht ratsam ist, die Vorfälligkeitsberechnungen anhand von Internetrechnern zu kontrollieren. Diese lassen eine umfangreiche und genaue Prüfung nicht zu. So finden individuelle Vereinbarungen keine Berücksichtung, obwohl sich diese erheblich auf die Höhe der Entschädigung auswirken können.
Sollte unsere Einschätzung ergeben, dass ihr Kreditinstitut keinen (oder einen geringeren) Anspruch gegen Sie hat, übernehmen wir auf Ihren Wunsch gern die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zu Unrecht gezahlte Entschädigungen können im Nachgang zurück gefordert werden.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
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