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Das am o1.11.2007 in Kraft getretene Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) regelt die Transparenz und den Anlegerschutz bei Zertifikaten, einschließlich ihres Vertriebes. Es verpflichtet die Banken bei der Anlageberatung einen Geeignetheitstest und im beratungsfreien Geschäft einen Angemessenheitstest durchzuführen, bevor sie ein Zertifikat vermitteln. Das Prospektrecht soll darüber hinaus sicherstellen, dass der Anleger sich über Chancen und Risiken eines Zertifikats informieren kann. Die Praxis zeigt jedoch, dass trotz dieser gesetzlichen Vorkehrungen eine Vielzahl von Anlegern mit Zertifikaten Schaden genommen haben. Hier stellt sich in einem solchen Fall zwingend die Frage, ob die Geschädigten anlage- und anlegergerecht beraten worden. War dies nachweisbar nicht der Fall, dann haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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