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Geldanlagen >> Zertifikate
Partizipationszertifikate und Zertifikate mit definiertem Rückzahlungsprofil

Zertifikate lassen sich in folgende zwei Gruppen einteilen:

 

1. Partizipationszertifikate
Der Wert des Zertifikats folgt bei einem Partizipationszertifikat dem Wert des Basiswerts. Die Laufzeit bei diesem Wertpapier ist meist endlos.
Beispiele: Index-, Tracker-, Themen-, Strategie-, Basket-Zertifikate
Partizipationszertifikate geben dem Anleger die Möglichkeit, an der Kursentwicklung eines Basiswertes (z.B. Aktien) teilzuhaben, also zu partizipieren. Hierbei handelt es sich meist um Basiswerte, bei denen eine Beteiligung anders nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich wäre. Zu den bedeutendsten Partizipationszertifikaten gehören die Indexzertifikate.


Index-Zertifikate
Indexzertifikate beziehen sich, wie der Name schon sagt, auf einen bestimmten Aktien- oder sonstigen Index (Basiswert ist z.B. ein Aktien-, Wertpapier- oder Rohstoff-Index). Die Indexzertifikate folgen dem jeweiligen Börsenbarometer und damit ist das Ergebnis für den Anleger in etwa so gut oder so schlecht, wie der jeweilige Index sich entwickelt. Der Anleger partizipiert hier also linear an der Wertentwicklung des dem Indexzertifikat zugrunde liegenden Index.
Im Einzelnen existieren folgende Indexzertifikate: 

  • Basketzertifikat, Strategiezertifikat, Themenzertifikat
  • Garantiezertifikat
  • Aktienanleihe
  • Discountzertifikat
  • Bonuszertifikat
  • Expresszertifikat
  • Outperformancezertifikat
  • Sprintzertifikat
  • Butterfly-Zertifikat (Schmetterlingszertifikat)
  • Alphazertifikat / Long-Short-Zertifikat
  • Turbozertifikat / Hebelzertifikat


2. Zertifikate mit definiertem Rückzahlungsprofil
Das Zertifikat mit definiertem Rückzahlungsprofil nimmt zur Fälligkeit einen von vorab festgelegten Bedingungen abhängigen Wert an. Die Laufzeit dieser Wertpapiere wird bei der bei Emission festgelegt.
Beispiele: Discount-, Bonus-, Outperformance-, Express-Zertifikate, Optionsscheine, Aktienanleihen

Leseempfehlung:

"Mit einem Zertifikat Geld verloren? In vielen Fällen bestehen gute Chancen für eine Schadensbegleichung!" (14.8.2009)


 


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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10. Februar 2012 - 20:04
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