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Arzt und Gesundheit >> Rechte des Arztes
Vertragsarztrecht und Berufsrecht

Sie möchten in Ihrem Fachgebiet die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung von GKV-Patienten erwerben? Ihr Fallzahlbuget als zugelassener Vertragsarzt ist ausgeschöpft und Sie möchten in einem benachbarten Zulassungsbezirk eine bestehende Praxis übernehmen?  Sie möchten einen Arzt als Arbeitnehmer beschäftigen oder ihm Leitungsaufgaben übertragen?

 

Wir bieten Ihnen
in solchen und ähnlichen Fällen eine Beratung  zu den zahlreichen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts und des Berufsrechts.

 

Wir beraten Sie,
ob und

  • unter welchen Voraussetzungen die Zulassung zum Vertragsarzt erlangt werden kann,
  • unter welchen Voraussetzungen die Anstellung eines Arztes möglich ist,
  • wie eine Praxis allein mit einem angestellten Arzt besetzt und betrieben werden kann,
  • unter welchen Voraussetzungen eine Filiale, Zweigpraxis oder ausgelagerte Praxisstätte gegründet werden kann,
  • wie die Übernahme der Praxis gemäß § 103 Abs. 4 SGB V möglich ist.

Wir beraten Sie darüber hinaus zu allen sonstigen Fragen des Vertragsarzt- und Berufsrechts.

 

Wir berechnen Ihnen
für eine erste Analyse Ihrer rechtlichen Probleme und eine Beratung zu den Erfolgsaussichten sowie der mit einer Rechtsverfolgung entstehenden Kosten eine Pauschale von 50 Euro.

 

Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen wollen.


Ansprechpartner:


Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Rechte des Arztes
18. Mai 2012 - 21:56
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