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Unser Baurechtsteams arbeitet mit einem erfahrenen Architekten einem Schallschutzgutachter sowie einem Holzschutzexperten zusammen. Sie erhalten dadurch komplexe Hilfe abgestimmt aus „einer Hand“. Je nach Art und Ausmaß des Mangels kann unsere Empfehlung die Anfertigung eines Sachverständigengutachtens sein. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Beauftragung eines Sachverständigen. Dessen Gutachten weist den Mangel substantiiert nach und dient der Anspruchsbegründung. Dadurch kann zudem festgestellt werden, ob der Mangel dem Architekten (Architektenhaftung) oder dem Bauunternehmer bzw. Handwerker (Gewährleistungsrecht) zuzurechnen ist.
Die Kosten für eine Erstprüfung (ohne Gutachten) betragen zunächst pauschal 50 Euro. Im Rahmen unserer Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre Ansprüche, die Erfolgsaussichten und schlagen Ihnen eine Festpreis für unsere anwaltliche Tätigkeit vor. Diese Summe dürfte einen Bruchteil Ihres geschätzten Baumangelschadens ausmachen. Im Fall des Obsiegens im Baurechtstreit holen wir für Sie diese Kosten beim Gegner zurück. Sollte Ihre finanzielle Situation angespannt sein, prüfen wir Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder besprechen mit Ihnen ein Erfolgshonorar.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.
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