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Die Definition des Baumangels ist einfacher als dessen Feststellung in vielen Fällen: Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand. Ein Baumangel liegt immer dann vor, - wenn eine im Bauvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist oder
- wenn eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht eingehalten wurde oder
- wenn ein Fehler vorliegt, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert oder
- wenn eine Leistung vertragswidrig ist.
Um festzustellen, ob das Werk tatsächlich einen anspruchsbegründenden Baumangel aufweist, muss der Vertrag zunächst nach den vorstehenden Kriterien geprüft werden, um das vertraglich geschuldete Bausoll zu ermitteln.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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