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Special: Geschlossene Fonds >> Flugzeug- und Triebwerkfonds
Risiko

Grundsätzlich sind Flugzeugfonds mit denselben Risiken behaftet wie jeder andere geschlossene Fonds. Der Anleger geht mit der Zeichnung eines Fonds eine Beteiligung ein, die mit einem unternehmerischen Risiko behaftet ist.
So kann - wie jedes Unternehmen - auch eine Fondsgesellschaft insolvent werden. Die Gründe hierfür müssen nicht nur Missmanagement oder etwa Betrug sein, es können auch unvorhersehbare Umstände eine Gesellschaft in die Verlustzone und dann in die Insolvenz führen. Wenn der Vertragspartner des Fonds, die Fluggesellschaft, zahlungsunfähig ist, dann fallen die Leasingraten aus und folglich entfällt auch die Rendite für die Anleger.


Bei einem Flugzeugfonds steht und fällt daher alles mit der Airline.
Wesentliche Risikokomponente bei Flugzeugfonds ist das Vermietungs- und Vermarktungsrisiko (Restwertrisiko). Sofern die Fondsgesellschaft nach Beendigung des Leasingvertrages das Flugzeug selbständig am Markt verwertet, ist für den Verwertungserfolg die Preisentwicklung für Gebrauchtflugzeuge von wesentlicher Bedeutung.


Auch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen und steuerliche Änderungen mit negativen Folgen für den Anleger sind nie auszuschließen. Zudem besteht das Risiko der eingeschränkten Handelbarkeit  (Fungibilität) und des unterentwickelten Zweitmarktes. Bei den Flugzeugfonds existiert kein geregelter Markt zum Handel von Unternehmensanteilen.


Ansprechpartner:


Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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>> mehr zum Thema Flugzeug- und Triebwerkfonds

5. Februar 2012 - 23:37
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