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Eine völlig neue Anlagemöglichkeit bieten Triebwerkfonds, die als Alternative zu Flugzeugleasing-Fonds angeboten werden. Um zu vermeiden, dass Flugzeuge ungenutzt und damit unproduktiv am Boden bleiben, während die Triebwerke gewartet werden, leasen die Airlines Ersatz-Triebwerke. Triebwerkfonds erwerben und vermieten daher neue und gebrauchte Triebwerke. Das spezifische Risiko bei den Triebwerkfonds besteht vor allem darin, dass es sich um einen relativ neuen Markt mit wenig Erfahrung handelt. Die Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Triebwerke tatsächlich zu den kalkulierten Leasingraten vermietet und zum prognostizierten Wert verkauft werden können. Handelt es sich bei dem Triebwerkfonds um eine Dollarinvestition, dann besteht zudem ein erhebliches Währungsrisiko.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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