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Flugzeugleasing ist in der Form des finance leasing und des operating leasing möglich. Finance leasing Das sind Beteiligungsangebote, bei denen ein Flugzeug an einen Leasingnehmer (Fluggesellschaft) für eine bestimmte Laufzeit vermietet wird und zum Vertragsende bestimmte Konditionen für Andienungsrechte, Abstandszahlungen, Ankaufpflichten etc. vereinbart werden. Hier wird durch die Zahlungsverpflichtung des ersten Leasingnehmers (Fluggesellschaft) bereits die Zielrendite gewährleistet. Das Risiko der Werterhaltung und der Wiedervermarktung des Flugzeugs (Restwertrisiko) trägt beim Finanzierungsleasing im Wesentlichen der Leasingnehmer (Fluggesellschaft).
Operating leasing Bei einem Operating Leasing gibt die Fluggesellschaft das Flugzeug am Ende der Laufzeit ohne weitere Verpflichtungen zurück. Der Leasinggeber (Fondsgesellschaft) muss sich dann um die Weitervermietung oder den Verkauf des Flugzeuges kümmern, weil die Investition durch das erste Leasingverhältnis noch nicht vollständig amortisiert und die geplanten Einnahmen noch nicht erwirtschaftet sind. Vom Verkauf des Flugzeuges bzw. der Weitervermietung hängt ganz wesentlich der Erfolg des Flugzeugfonds ab. Das Risiko der Werterhaltung und der erneuten Vermarktung des Flugzeugs (Restwertrisiko) trägt beim Operating Lease der Leasinggeber (Fondsgesellschaft).
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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