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Flugzeugfonds sind geschlossene Fonds, bei denen das Investitionsobjekt ein Flugzeug ist. Das Geschäftsmodell basiert meist auf einem sog. Sale-and-Lease-back Geschäft. Das heißt, die Fondsgesellschaft erwirbt (sale) von einer Fluggesellschaft ein oder mehrere Flugzeuge und vermietet (lease) diese an die Fluggesellschaft zurück (back), die sie weiter wie bisher für sich fliegen lässt. Ein großer Anbieter von Flugzeugbeteiligungen ist die HCI Capital. Flugzeugfonds sind daher eine Form von Leasingfonds. In der Regel werden die Flugzeuge neu erworben und langfristig an eine Fluggesellschaft verleast. Für die Zahlung der Leasingraten bürgt meist ein Garantiegeber. Abgesehen davon verfügen die Anleger mit dem Flugzeug über eine verwertbare Sicherheit. Die Fondsanleger beteiligen sich an der Kapitalanlage zumeist mit ca. der Hälfte des Gesamtinvestitionsvolumens; der verbleibende Teil wird über Banken fremdfinanziert und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes getilgt. Die Tilgung und laufende Verpflichtungen werden mit den Leasingraten bestritten.
Die Fondsanleger erhalten aus den Leasingzahlungen der Fluggesellschaft ihre Erträge (Rendite). Die Höhe der Ausschüttungen liegt meist bei 7 bis 8 %. Der Vorteil für die Fluggesellschaften liegt bei diesen Sale-and-lease-back-Geschäften in der Bilanzierung. Die Leasingobjekte müssen nach dem Leasing-Erlass des Bundesministeriums für Finanzen nicht in der Bilanz des Leasingnehmers (Fluggesellschaft) ausgewiesen werden, sondern der Leasinggeber (Fondsgesellschaft) muss diese bilanzieren.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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