|
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet sie mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaft führen die Geschäfte für die Gesellschaft. Sie sind verpflichtet, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen. Aus Pflichtverletzungen eines Vorstandsmitgliedes können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft erwachsen. Der Aufsichtsrat haftet ebenfalls bei Verletzung der Überwachungspflicht. Wir vertreten Aktionäre bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche, die ihnen durch - Verletzung der Ad-hoc-Pflicht durch die Gesellschaft (fehlerhafte oder verspätete Mitteilung),
- Ausübung von unerlaubten Unternehmungen,
- Verletzung der Verpflichtung zur Stellung des Antrags auf Insolvenz,
- Änderung der Rechtsform,
- Verschmelzung oder Spaltung der beteiligten Gesellschaften,
- Herabsetzung des Grundkapitals bei Verzicht auf Aktienherausgabe,
- Unwirksamkeit des Squeeze-out-Beschlusses,
- zu niedrige Abfindung etc.
entstanden sind.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!
Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.
>> mehr zum Thema Aktien und Aktienfonds
|