HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Aktien und Aktienfonds
Risikoeinstufung des Anlegers

Anbieter von Geldanlagen (Vermittler, Berater und Vermögensverwalter von Banken, Sparkassen, Vertriebsgesellschaften etc.)  lassen ihre Kunden zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen, die ihrer Risikobereitschaft und ihren persönlichen Zielen und Wünschen entsprechen sollen. So werden die Anleger als

  • sicherheits-,
  • wachstums- oder
  • chancenorientiert

eingestuft.

 

Diese Risikoeinstufung der Anleger erfolgt nicht zuletzt zur Absicherung der Aktienvermittler und –verkäufer für den Fall, dass sich der Aktienkauf als Fehlspekulation erweisen sollte und der Anleger mit Forderungen an den Aktienvermittler herantritt. Im Klartext: Ein chancenorientierter Anleger hat es im Konfliktfall schwerer als ein sicherheitsorientierter Anleger, seinen Verlust wegen unzureichender Risikoberatung einzufordern.

 

Dennoch sind auch chancenorientierte Anleger bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche keineswegs chancenlos. So können z.B. auch Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, die eine „chancenorientierte“ Anlagestrategie verfolgen, von einer Anlageberatung erwarten, dass sie über die Risiken einer ihnen bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet werden.


Ansprechpartner:


Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.

>> mehr zum Thema Aktien und Aktienfonds

6. Februar 2012 - 01:57
Diese Seite weiterempfehlen

mehr Artikel zum Thema
Meldungen zum Thema:
Vermögenswirksame Leistungen: Tausende Anleger gehen am Ende leer aus
16.10.2011

SECI: Insolvenzverfahren eröffnet: Forderungen anmelden und Ansprüche prüfen lassen
1.2.2010

Phoenix Kapitaldienst: Erfolg der Kanzlei - Insolvenzverwalter unterliegt nahezu vollständig mit seiner Klage auf Rückforderung sog. Scheingewinne
28.9.2009

>> mehr Meldungen