Anbieter von Geldanlagen (Vermittler, Berater und Vermögensverwalter von Banken, Sparkassen, Vertriebsgesellschaften etc.) lassen ihre Kunden zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen, die ihrer Risikobereitschaft und ihren persönlichen Zielen und Wünschen entsprechen sollen. So werden die Anleger als
- sicherheits-,
- wachstums- oder
- chancenorientiert
eingestuft.
Diese Risikoeinstufung der Anleger erfolgt nicht zuletzt zur Absicherung der Aktienvermittler und –verkäufer für den Fall, dass sich der Aktienkauf als Fehlspekulation erweisen sollte und der Anleger mit Forderungen an den Aktienvermittler herantritt. Im Klartext: Ein chancenorientierter Anleger hat es im Konfliktfall schwerer als ein sicherheitsorientierter Anleger, seinen Verlust wegen unzureichender Risikoberatung einzufordern.
Dennoch sind auch chancenorientierte Anleger bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche keineswegs chancenlos. So können z.B. auch Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, die eine „chancenorientierte“ Anlagestrategie verfolgen, von einer Anlageberatung erwarten, dass sie über die Risiken einer ihnen bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet werden.