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Die Anleger werden mit ihrem Eigenkapital am wirtschaftlichen Ertrag der Fondsgesellschaft beteiligt. Das bedeutet nicht nur einen entsprechenden Anteil am Gewinn, sondern auch, dass ein Totalverlust des eingezahlten Kapitals möglich ist. Im Verkaufsprospekt müssen die Chancen und Risiken beschrieben werden. Doch ein Verkaufsprospekt ist auch ein Werbeprospekt und so werden häufig die Risiken zugunsten der Chancen nur kurz oder als allgemeines (eher unwahrscheinliches) Lebensrisiko beschrieben. Vermittler von Schiffsfonds – die diese Anlage provisionsorientiert verkaufen wollen – stellen gegenüber ihren Kunden sehr oft die Vorzüge und Chancen heraus. Stellt ein Vermittler die Risiken der Beteiligung in den Vordergrund seiner Beratung, dann wird jeder vernünftige Anleger Abstand von dieser Beteiligung nehmen. Allein die Tatsache, dass sich heute die Schiffskaufpreise auf historischem Höchstniveau befinden, könnte in Zukunft – am Ende der Laufzeit des Fonds, wenn das Anlageobjekt veräußert werden soll - ein Problem für die Anleger darstellen. Keiner weiß, wie sich die weltwirtschaftliche Entwicklung – hier speziell der Schiffswarenverkehr – in ein bis zwei Jahrzehnten gestaltet. Der Vermittler bzw. Berater muss aber in jedem Fall darauf hinweisen, dass Schiffsfonds für diejenigen Anleger ungeeignet sind, die eine sichere Geldanlage suchen, ihr Geld nicht langfristig binden können bzw. möchten, die einen Verlust ihrer Einlage nicht ohne Weiteres „wegstecken“ können und die regelmäßige Ausschüttungen benötigen.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de
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