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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Halten und Parken

Verlassen Sie Ihr Auto, dann „Halten“ Sie. Halten Sie länger als drei Minuten, dann „Parken“ Sie.

 

Sanktionen

 

Halteverstoß (Nr. 31-41 VVwV)

Regelsatz

Grundtatbestand EUR

Behinderung EUR

 

...an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

10

15

 

..im Bereich von scharfen Kurven

10

15

 

...auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen

10

15

 

 ...auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

10

15

 

...auf Bahnübergängen

10

15

 

...bei den Verkehrs- und Lichtzeichen: Haltverbot (Zeichen 283), eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286), Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b, bb), Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297), Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen 299), rotes Dauerlicht (§ 37 Abs. 3 StVO),

10

15

 

...bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden

10

15

 

...vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

10

15

 

...an Taxenständen

10

15

 

...in zweiter Reihe

15

20

 

...im Fahrraum von Schienenfahrzeugen

20

30

 

...nicht platzsparend

10

-

 

Parkverstoß (Nr.32-42 VVwV)

Regelsatz

Grundtatbestand EUR

Behinderung EUR

 

...dort, wo schon das Halten verboten ist

15

25

...länger als eine Stunde

25

38

 

... auf Geh- und Radwegen

15

25

...länger als eine Stunde

25

38

 

...auf  einer Sperrfläche (Zeichen 298) 

25

-

 

... vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

38

-

 

...in einem nach § 12 Abs. 3a StVO geschützten Gebiet (Wohn- und ähnliche Gebiete) während nicht zugelassener Zeiten mit LKW oder regelmäßig einen Anhänger über 2t 

30

-

 

...mit Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen 

20

-

 

...in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war (Nr.92 VVwV)

30

-

...mit Behinderung oder länger als drei Stunden

38

-

 

...vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

10

15

...wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

10

15

...vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

10

15

...bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224), vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201), innerhalb geschl. Ortschaften bis zu je 5m, außerhalb geschl. Ortschaften bis zu je 50m

10

15

...über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41Abs. 3 Nr. 7 StVO) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist

10

15

...soweit es durch die Verkehrszeichen Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften, Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b), Grenzmarkierung für Parkverbot (Zeichen 299) verboten ist und außerhalb zum Parken gekennzeichneter Flächen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326)

10

15

...vor Bordsteinabsenkungen

10

15

...jeweils länger als drei Stunden

20

30

 

...unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt

38

-

...in zweiter Reihe

20

30

...in zweiter Reihe länger als 15 Minuten

30

38

 

...im Fahrraum von Schienenfahrzeugen

25

38

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet

10

-

...nicht platzsparend

10

-

 

...an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer

5

-

...wie vor, bis 30 Minuten

5

-

...wie vor, bis zu 1 Stunde

10

-

...wie vor, bis zu 2 Stunden

15

-

...wie vor, bis zu 3 Stunden

20

-

...wie vor, länger als drei Stunden

25

-

 

 

Beim Falschparken riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern auch das kostenpflichtige Umsetzen Ihres Fahrzeuges!


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
18. Mai 2012 - 21:54
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