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Der Vertrieb von Schiffsfonds erfolgt in etwa je zur Hälfte über Banken bzw. Sparkassen und über freie Anlageberater bzw. Maklerpools. Schiffsfonds zählen zu den Anlageprodukten des Kapitalmarktes mit den höchsten Provisions- und Werbekosten. Angesichts der Risiken dieses Fondssegments verlangt der Vertrieb von Schiffsfonds seitens der Vermittler eine besonders qualifizierte Beratung. Grundsätzlich schuldet der Anlageberater bzw. Vermittler seinem Kunden eine anlage- und anlegergerechte Beratung. Das heißt, er ist zur eigenständigen Prüfung des Angebots und einer Beratung verpflichtet, die die persönliche Situation und die individuellen Ziele seines Kunden berücksichtigt. Er muss ihn insbesondere über die speziellen Risiken des Angebots – wie das Charterrisiko - aufklären. Verstößt der Berater oder Vermittler gegen diese Pflichten, haftet er. Falsch oder unzureichend beratene Anleger können den Vermittler bzw. Berater auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Abgesehen von einer falschen oder unzureichenden Risikoberatung sind folgende Pflichtverletzungen bei der Vermittlung von Schiffsfonds typisch: Keine Aufklärung über
- das Totalverlustrisiko
- eine mögliche Nachschusspflicht
- die Abhängigkeit der Rendite vom Dollarkurs (Wertverfall des Dollars – Charterabrechnung üblicherweise in Dollar, die Auszahlungen aber in Euro)
- das Betriebskostenrisiko (steigende Energie- und Personalkosten)
- die mögliche Überschreitung der ohnehin schon langen Laufzeit
- gravierende finanzielle Verluste bei einem vorzeitigen Ausstieg
- schwieriger Verkauf von Schiffsfondsanteilen, da der Zweitmarkt der geschlossenen Fonds absolut unterentwickelt ist
- hohe Vertriebsvergütung (Provision), die 15 % bis 20 % der Einlage betragen kann
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de
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