Aktuell:
"Schiffsfonds: Gestern besonders beliebt, heute verlustbelastet und morgen insolvenzgefährdet" (19.10.2009)
Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen sind geschlossene Fonds, bei denen das Geld der Anleger in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird.
Schiffsfonds kommen zustande, indem eine Reederei zusammen mit einem Emissionshaus (HCI, Lloyd Fonds, North Capital etc.) ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Zweck der Finanzierung und dem Betrieb von Frachtschiffen gründet. Dafür werden von dem Emissionshaus Schiffsfonds aufgelegt, für die aus steuerlichen Gründen eine GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) gewählt wird.
Die Fondsgesellschaft erwirbt ein oder mehrere Schiffe und betreibt sie mittels eines Reeders. Das Anlageobjekt kann ein bereits im Betrieb befindliches Schiff oder ein Neubau sein. Üblich sind Containerschiffe, Tanker und Massengutfrachter (Bulker) aller Größen. Aber auch Spezialschiffe kommen für Schiffsfonds in Frage.
Die Fondsgesellschaft überlässt das Schiff für eine bestimmte Zeit einem Unternehmen (Reeder) zur kommerziellen Nutzung meist zusammen mit der Besatzung und erhält dafür Chartereinnahmen. Während der Betriebsphase erzielt die Fondsgesellschaft Erlöse aus der Vercharterung des Schiffes, die nach Abzug der Verbindlichkeiten für die Fremdfinanzierung des Schiffes und der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs sowie sonstiger Kosten (wie Treuhandgebühren) an die Anleger ausgeschüttet werden. Am Ende der Laufzeit des Fonds wird das Schiff veräußert und der Erlös nach Begleichung von Verbindlichkeiten an die Anleger ausgezahlt.
Die Anleger werden bei einem Schiffsfonds Kommanditisten. Ihre Mindesteinlage beträgt üblicherweise zwischen 10.000 € und 25.000 €. Schiffsfonds sind langfristige Beteiligungen; sie haben meist eine Laufzeit zwischen 10 und 25 Jahren. Den Anleger werden häufig anfängliche Ausschüttungen von ca. 7 % prognostiziert, die bis zum Ende der Laufzeit manchmal bis auf 25 % steigen sollen.
Schiffsbeteiligungen werden sehr häufig aus erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gründen gezeichnet.* Für Kleinanleger sind Schiffsfonds ungeeignet. Auf Grund ihrer Besonderheiten sollten sie nur als Beimischung für ein Portfolio gezeichnet werden. Zu groß sind ihre Unsicherheiten und Risiken.
*Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 07.11.2006 (Az.: 1 BvL 10/02) diese Bevorzugung von Schiffsbeteiligungen gegenüber anderen Vermögenswerten im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer für grundgesetzwidrig erklärt. Die bestehende Rechtslage bleibt bis zu einer Neuregelung weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen.