HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Versicherungen >> Krankenversicherung
Wie weit übernehmen die Krankenversicherungen die Behandlungskosten?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt grundsätzlich die Hälfte der
Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, die andere Hälfte muss der Patient zahlen. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen hingegen die gesamten Kosten, verlangen jedoch den Nachweis, dass die medizinische Ursache der Unfruchtbarkeit bei ihrem Versicherten liegt. Die GKV interessiert nicht der Verursacher, sondern sie „begnügt“ sich mit dem Befund, dass das Ehepaar auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen kann. Ist ein Ehepartner bei der GKV und der andere bei einer PKV versichert, haben diese unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen der Versicherungen mitunter erhebliche rechtliche Schwierigkeiten zur Folge.

Ansprechpartner:


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.

>> mehr zum Thema Krankenversicherung

18. Mai 2012 - 21:50
Diese Seite weiterempfehlen

mehr Artikel zum Thema
Meldungen zum Thema:
Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei bestehenden Versicherungen
14.5.2012

Erfindungsreichtum für Leistungsverweigerung: BGH straft Haftpflichtversicherer ab
18.4.2012

PKV muss auch die siebente Kinderwunschbehandlung zahlen!
11.4.2012

>> mehr Meldungen