HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Bank- und Kreditrecht >> Bürgschaft
Selbstschuldnerische Bürgschaft

Grundsätzlich hat sich der Gläubiger an den Hauptschuldner zu halten, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann. Das heißt, der Gläubiger muss zunächst gegen den Hauptschuldner erfolglos eine Zwangsvollstreckung versucht haben (sog. Einrede der Vorausklage, § 771 BGB)

Die Banken verlangen aber im eigenen Interesse regelmäßig eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft. Mit einer solchen Bürgschaft geht der Bürge die Verpflichtung ein, anstelle des Darlehensnehmers für die Rückzahlung zu haften. Unterzeichnet der Bürge eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung, dann verzichtet er auf die Einrede der Vorausklage. Die Folge ist, dass er sofort in Anspruch genommen werden kann, ohne das der Gläubiger (z.B. die Bank) zuerst gegen den Hauptschuldner vorgehen muss. Der Bürge haftet somit wie der Schuldner.


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.

>> mehr zum Thema Bürgschaft

6. Februar 2012 - 01:25
Diese Seite weiterempfehlen

mehr Artikel zum Thema
Meldungen zum Thema:
Cross-Currency-Swap-Verträge: Bank haftet für Nichtaufklärung über negativen Marktwert
23.12.2011

Pfändungsschutzkonto: Anspruch auf das Konto und Ansprüche durch das Konto
8.7.2011

Spread-Ladder-Swaps: BGH verurteilt Deutsche Bank wegen Verletzung ihrer Beratungspflicht zum Schadenersatz
2.5.2011

>> mehr Meldungen