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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Fahren ohne Führerschein

Sanktionen

Wer fahrlässig ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat. „Ersttäter“ können u.U. mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Geschieht dies aber häufiger und kommen vielleicht andere „Auffälligkeiten“ dazu, mehren sich die Anzahl der Tagessätze der Geldstrafe schnell.
Im Übrigen dürfen Sie bei Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug während dieser Zeit auch nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren.

 

Verbot § 21 StVG

Strafe

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

6 Punkte

gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist

Fahren trotz Fahrverbots

Als Halter eines Kfz Fahren desselben ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen

Als Halter eines Kfz Fahren desselben trotz Fahrverbots anordnen oder zulassen

Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

6 Punkte

gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist

Fahrlässiges Fahren trotz Fahrverbots

Vorsätzliches oder fahrlässiges Fahren trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins

Vorsätzlich oder fahrlässig als Halter  eines Kfz das Fahren desselben trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins anordnen oder zulassen


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
18. Mai 2012 - 21:50
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