Wer fahrlässig ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat. „Ersttäter“ können u.U. mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Geschieht dies aber häufiger und kommen vielleicht andere „Auffälligkeiten“ dazu, mehren sich die Anzahl der Tagessätze der Geldstrafe schnell.
Im Übrigen dürfen Sie bei Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug während dieser Zeit auch nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren.
Verbot § 21 StVG | Strafe |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe 6 Punkte gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist |
Fahren trotz Fahrverbots |
Als Halter eines Kfz Fahren desselben ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen |
Als Halter eines Kfz Fahren desselben trotz Fahrverbots anordnen oder zulassen |
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis | Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen 6 Punkte gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist |
Fahrlässiges Fahren trotz Fahrverbots |
Vorsätzliches oder fahrlässiges Fahren trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins |
Vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kfz das Fahren desselben trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins anordnen oder zulassen |