Leistungsprüfung
Bei Meldung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherten an seinen Versicherer prüft dieser, ob tatsächlich der Leistungsfall gegeben ist und er somit die vertraglich zugesicherte Rente an seinen Versicherten zahlen muss. Dazu lässt sich der Versicherer die Krankenakten von sämtlichen Ärzten, bei den der Versicherungsnehmer in Behandlung war, vorlegen bzw. Berichte geben. Auch bei der Krankenversicherung werden u.U. Auskünfte eingeholt. Dann prüft der Versicherer zunächst die vom Versicherten gemachten Angaben im Versicherungsantrag, vergleicht sie mit den ärztlichen Unterlagen und sucht nach Widersprüchen oder „Ungereimtheiten“. Anschließend beauftragt der Versicherer eigene Gutachter mit der Feststellung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Soweit der Versicherungsvertrag die Möglichkeit einer abstrakten oder konkreten Verweisung vorsieht, wird auch dies geprüft, um sich ggf. von der Leistungspflicht zu befreien. Doch damit ist die Prüfung nicht für immer und ewig beendet.
Nachprüfungsverfahren
Manche Versicherer führen so genannte Nachprüfungsverfahren durch, um die gesundheitliche Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wenn dann nur der Anschein dafür besteht, dass eine Besserung der gesundheitlichen Situation eingetreten ist, nutzen die Versicherer dies, um ihre Leistungspflicht wieder in Frage zu stellen.
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Unsere Referenz
Vom unabhängigen Verbraucher-Magazin „Guter Rat“ als spezialisierte Kanzlei für Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen ( Heft 7/2011, S. 21).