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atypische Gesellschaften >> Atypisch stille Beteiligung
Bema

Bema Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH - durch Spekulation droht Totalverlust für Anleger


Die Immobilienfondsgesellschaft Bema (vormals CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rostock) befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Entgegen den einst höchst optimistischen Prognosen der Bema haben sich die Mieten und Immobilienpreise nicht so entwickelt, wie es notwendig gewesen wäre, um die versprochenen Ziele zu erreichen. Die Folge: Die Anleger, die sich an einer Neubausiedlung in Mahlow bei Berlin beteiligt haben, müssen nun um ihre Einlagen bangen. Es droht der Totalverlust.

 

Die Anlage
Mehrere tausend Anleger wurden bundesweit als atypisch stille Gesellschafter für eine höchst riskante Unternehmensbeteiligung der BEMA geworben. Eine sichere und lukrative Altersvorsorge sollten die Anleger mit ihren Einlagen erwerben. Doch ihre Gelder flossen nicht in werthaltige oder gar wertsteigende Immobilien, sondern in eine Neubausiedlung in Mahlow bei Berlin. Ganz offensichtlich hat sich die Bema Investitions- und Beteiligungsgesellschaft bei diesem Projekt verspekuliert. Wie die Zeitung DIE Welt vom 02.08.2005 berichtet, blieben die Mieteinnahmen aus den Wohnungen, einem Hotel und den Gewerbeflächen in Mahlow deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gesellschaft werbe deshalb bei ihren Anlegern um Zustimmung zum Verkauf ausgewählter Objekte, um überhaupt weiterhin Ausschüttungen gewähren zu können, die auf unbestimmte Zeit halbiert werden sollen. Und schließlich kündigte die Gesellschaft in einem Brief an die Anleger die Insolvenz für den Fall an, dass die Gesellschafter nicht weiteren Kreditaufnahmen zustimmten.

 

Darlehen der Ostseesparkasse Rostock
Mitarbeiter des Vertriebs – u.a. die Vertriebsgesellschaft 3 + 1 AG - verbanden den Verkauf der Anteile regelmäßig mit dem Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrages bei der Ostseesparkasse (OSPA) Rostock zur Finanzierung des Anteilserwerbs. Die BEMA GmbH und die Ostseesparkasse bedienten sich also desselben Vertriebs. Damit liegt ein „verbundenes Geschäft“ vor, so dass sich die Ostseesparkasse nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine etwaige Falschberatung des Vertriebs zurechnen lassen muss. Das bedeutet, dass die Sparkasse im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung für den entstandenen Anlegerschaden haftet.

 

Keine neuen Darlehensverträge unterschreiben
Die Ansprüche der Anleger gegen die Bank gehen jedoch verloren, wenn diese ihren bestehenden Darlehensvertrag durch einen neuen Vertrag ablösen. Die Banken versuchen nicht zuletzt durch neue Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den alten Verträgen durch korrekte zu ersetzen. Unterschreibt der Darlehensnehmer dann den neuen Vertrag, kann er seine Ansprüche gegenüber der Sparkasse (Bank) nur noch bedingt geltend machen.

 

Warnungen der Zeitschrift „FINANZtest“
Die Verbraucherschutzzeitschrift FINANZtest warnte bereits im Februar-Heft 2002 vor den Bema-Beteiligungen. Alles in allem sei die Prognose viel zu optimistisch. „Mietsteigerungen, wie sie im Prospekt mit 3 Prozent pro Jahr ab 2005 eingeplant sind, hält FINANZtest für unrealistisch. … Unrealistisch erscheint auch die Annahme im Prospekt, dass der Veräußerungserlös beim Verkauf der Immobilie im Jahr 2013 um knapp 60 Prozent über dem Gesamtkaufpreis liegen soll.“(S. 42) Dabei ließ die Bema „selbst Geringverdiener glauben, dass sie mit einer Bema-Beteiligung Steuern sparen können.“ (S. 43)
Die Bema steht deshalb seit Jahren wegen unseriöser Geschäftspraktiken auf den Warnlisten der Verbraucherzentrale Berlin und der Stiftung Warentest.

 

Prozess vor dem Landgericht Rostock
Am Landgericht Rostock fand am 02.08.2005 die mündliche Verhandlung in einem Zivilverfahren gegen die BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH und die Ostseesparkasse statt. Die Klägerin hatte sich im Jahre 2000 mit 60.000 DM als atypische stille Gesellschafterin an der BEMA (seinerzeit CURA) beteiligt. Die Sparkasse stellte ihr damals einen Kredit in Höhe des Einlagebetrages zur Verfügung. Die Klägerin macht geltend, dass sie seinerzeit nicht über die Verlustrisiken der atypischen stillen Beteiligung aufgeklärt worden sei. Deshalb verlangt sie nunmehr die bereits auf den Kredit geleisteten Ratenzahlungen zurück und begehrt die Feststellung, dass sie zu weiteren Zahlungen nicht verpflichtet ist. Die Ostseesparkasse müsse sich die unterlassene Aufklärung entgegenhalten lassen, weil es sich bei der Beteiligung und der Kreditgewährung um verbundene Geschäfte gehandelt habe.
Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.

 

Rückzahlung der Einlagen und Ausstieg aus dem Vertrag
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auf Grund unserer Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und unserer speziellen Kenntnisse über die Bema und die Ostseesparkasse sowie den Vertrieb ist es uns bislang immer gelungen, Ansprüche  unserer Mandanten – in Vergleichen oder vor Gericht - durchzusetzen. 

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Sollten auch Sie – durch die OSPA finanziert – als atypisch stiller Gesellschafter an der BEMA beteiligt sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Gern können Sie auch vorab mit unserem Spezialisten für CURA-/BEMA-Anleger, Herrn Rechtsanwalt Marko Martschewski, am Telefon über Ihr Problem sprechen.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Katja Hauber
Tel.: 030 411980-98
E-Mail: hauber@gansel-rechtsanwaelte.de


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>> mehr zum Thema Atypisch stille Beteiligung

18. Mai 2012 - 21:39
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