HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Specials >> Immobilienfonds
Rückabwicklung Immobilienfonds

Kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds als scheinbar gute Altersvorsorge oder günstiges Steuersparmodell


Hunderttausenden arglosen Verbrauchern wurden in der Vergangenheit kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds als Altersvorsorge oder Steuersparmodelle verkauft. Für Anleger sind derartige Geschäfte ausgesprochen gefährlich. Zumeist hat der Anleger nämlich mit einem großen Kredit eine Kapitalanlage gekauft, die er gar nicht will und die unter Umständen schon notleidend ist. Nur selten wird über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. In vielen Fällen kommt dann, was kommen musste: Die deutlich überteuerten und mit Nebenkosten überfrachteten Fonds führen zu massiven Kapitalverlusten bis hin zur Liquidation.
Über viele Jahre hinweg konnte die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht den Eindruck vermitteln, Interessen der Anleger berücksichtigen zu wollen. Die beteiligten Banken waren nach der Rechtsprechung des Bankensenats des BGH bislang in der überwiegenden Zahl der Fälle fein raus: Unabhängig von der Entwicklung des Fonds konnten Sie auch bei einer Schieflage der Anlagegesellschaft die Erfüllung des separat geschlossenen Kreditvertrages verlangen.

 

14. Juni 2004: Verbraucherfreundliche BGH-Entscheidung
Anleger, die bei kreditfinanzierten Steuersparmodellen mit geschlossenen Immobilienfonds Geld verloren haben, können das Verlustgeschäft nach einem richtungsweisenden Grundsatzurteil des BGH vom 14.06.2004 (Az.: II ZR 392/01) wesentlich leichter als bisher rückabwickeln. Wurde der Anleger vom Vermittler bzw. den Verantwortlichen der Fondsgesellschaft über die Ertragsaussichten getäuscht, dann kann der Anleger in vielen Fällen auch das Darlehen komplett rückgängig machen und sich damit von seinen Ratenverpflichtungen befreien.
Voraussetzung für eine Rückabwicklung ist laut BGH, dass der Fondsbeitritt und der Kreditvertrag ein "verbundenes Geschäft" darstellen. Das ist dann der Fall, wenn der Anlagevermittler zugleich auch den Bankkredit mit angebahnt hat. Dann muss sich die Bank die unvollständige Aufklärung durch den Vermittler zurechnen lassen. Auch bei Geschäften, bei denen der Anleger gleichsam an der Haustür überrumpelt worden ist, ist künftig der Widerruf des Fondsbeitritts und die komplette Rückabwicklung des Darlehens unter weniger strengen Voraussetzungen möglich.
Vgl. dazu auch unsere ausführliche Meldung vom 14.06.2004

 

Unsere Empfehlung: Schnelle Prüfung der Rückabwicklungsmöglichkeit
Angesichts der am 14.06.2004 ergangenen Grundsatzentscheidung zu Rechten der Anleger gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds empfehlen wir Ihnen, Ihren Kreditvertrag individuell prüfen zu lassen. Wir entscheiden nach Prüfung, ob Sie die Zahlungen an die finanzierende Bank sofort einstellen können. Dieser Schritt dürfte – soweit die Voraussetzungen vorliegen - vorbehaltlich einer weiteren Prüfung der BGH-Entscheidung nämlich kaum mehr mit Risiken verbunden sein. Wir sehen uns in unserem bisherigen Vorgehen bestärkt, die bislang seitens Banken und Kreditinstituten gemachten Vergleichsangebote für die von uns vertretenen Mandanten mit Vorsicht zu behandeln, da diese Angebote u. E. meist viel zu weit hinter den rechtlichen Möglichkeiten der geschädigten Anleger zurückblieben.

 

Wir haben für Fragen zu diesem Thema eine Service-Hotline geschaltet.


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.

>> mehr zum Thema Immobilienfonds

6. Februar 2012 - 01:23
Diese Seite weiterempfehlen

mehr Artikel zum Thema
Meldungen zum Thema:
Wirtschaftswoche zählt Gansel Rechtsanwälte zu den Top-Anlegeranwälten 2009
2.6.2009

Bundesgerichtshof einigt sich auf Kriterien zur Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds
25.4.2006

Falk-Fonds: Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsunterlagen der Staatsanwaltschaft
4.4.2006

>> mehr Meldungen