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Auto und Verkehr >> Unfall
Unfall im Ausland

Um bei einem Unfall im Ausland gewappnet zu sein, sollten Sie vor Antritt einer Reise an folgende Dinge denken:
1. Europäischer Unfallbericht (siehe Service).
2. „Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer Versicherung). In einigen Ländern ist das Mitführen der Grünen Karte – unter Androhung hoher Geldstrafen, wenn diese fehlt – Pflicht. Die Grüne Karte dient dem Inländer dazu, den im seinen Land von Ausländer verursachten Schaden zu regulieren.
3. Schutzbrief vom ADAC, AVD oder der Versicherung.
4. Auslands-Krankenversicherung.
5. Die Vollkasko-Versicherung ist u.U. sinnvoll, da die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung im Ausland manchmal geringer sind.
6. Immer die Polizei einschalten. (Dies ist in manchen Ländern allerdings nur bei Personenschäden möglich.)
7. Nichts unterschreiben, was Sie nicht lesen können!
8. Daten und Beweise sichern sowie ggf. Zeugen suchen.

Auch wenn Auslandsunfälle überwiegend mit anwaltlicher Hilfe abgewickelt werden, sollten Sie wissen, dass immer das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall stattgefunden hat.


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unfall
18. Mai 2012 - 21:36
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