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Phoenix Kapitaldienst - Managed Account

Gründung und Geschäftstätigkeit der Phoenix Kapitaldienst GmbH

Die Phoenix Kapitaldienst GmbH wurde 1977 mit Firmensitz in Frankfurt am Main zunächst als Brokerhaus gegründet. Seit 1998 hat das Unternehmen den Status einer Wertpapierhandelsbank. Zuletzt betätigte sich Phoenix mit ca. 80 Mitarbeitern und über 70 Finanzdienstleistungsinstituten und deren Vermittlern mit der „Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen“ für institutionelle und private Anleger. Spezialisiert war das Unternehmen zum einen auf den Terminbörsenhandel und zum anderen auf das Management der hauseigenen Kapitalanlage „Managed Account“.

 

Der „Geheimtipp“: Managed Account
Die Phoenix Kapitaldienst GmbH legte Ende 1992 den Managed Account auf. Dabei handelt es sich um eine fondsähnliche Stillhalter-Kapitalanlage, die nach Aussagen des einstigen Geschäftsführers (Dez. 2003) 90% des Geschäftsvolumens von Phoenix ausmacht. Mit dem für diesen Fonds eingesammelten Geld der Anleger spekulierte der Phoenix Kapitaldienst. Von Anfang an versprach Phoenix hier seinen Anlegern  einen jährlichen Nettogewinn von deutlich mehr als 10 %. Hohe Gebühren schreckten die Anleger auf Grund der (scheinbar) außerordentlich hohen Gewinne die das Unternehmen selbst in schlechten Zeiten erzielte, nicht von einer Beteiligung am Managed Account ab. Erfolgsmeldungen von 11 bis 18 % Rendite verliehen dem Managed Account den Ruf eines Geheimtipps.

 

Vorwürfe und Warnungen
Seit 1996 sah sich der Phoenix Kapitaldienst mit Vorwürfen konfrontiert und musste sich kritischen Fragen stellen. Dem Unternehmen wurde insbesondere eine unzureichende Risikobelehrung als auch eine unzureichende Aufklärung über die hohen Vermittlungsgebühren vorgeworfen. So machte z.B. der SPIEGEL 1998 (18/1998) auf die unseriösen Geschäftsmethoden und die aggressive Werbung von Phoenix aufmerksam. Auch die Stiftung Warentest warnte in der Vergangenheit wiederholt vor dem Unternehmen und seinem „Zauberfonds“. Meist dann, wenn die Anleger die Auszahlung ihrer Einlagen beanspruchten, kam es zum Streit, der nicht selten zu den Gerichten führte. Im Ergebnis bekamen betroffene Anleger bereits mehrfach Schadenersatz zugesprochen.


Nur scheinbare Absicherung
Seit 1998 warb Phoenix damit, der staatlichen Finanzaufsicht zu unterliegen und Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zu sein. Nicht zuletzt im Vertrauen darauf und in Unkenntnis der Entschädigungsgrenzen dürfte viele Anleger z.T. erhebliche Beträge bei Phoenix investiert haben. Für manch Anleger könnte dies nun zu einer bösen Überraschung führen.
Das betrifft im Übrigen nicht nur die Zeichner des Managed Account, sondern durch die Insolvenz des Unternehmens alle Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH.

 

Vom Erfolgsfall zum Betrugsfall

Am 7.  April 2004 kam der Unternehmensgründer und Geschäftsführer, Dieter Breitkreuz, bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Sein Tod dürfte den schnellen Tod des Unternehmens eingeleitet haben. Denn nun stießen die neuen Manager laut Presseberichten bei der Überprüfung der Bücher auf Unregelmäßigkeiten und Manipulationen. Im Ergebnis mussten sie feststellen, dass Geld in einer bislang kaum vorstellbaren Größenordnung fehlte. Die Folgen: die neuen Geschäftsführer informieren die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und auf deren Anraten schließlich auch die Staatsanwaltschaft. Und nun nahmen die Dinge wie folgt ihren Lauf:

  • Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nahm ihre Ermittlungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH und deren Verantwortliche unter dem Az. 7570 Js 210 600/05 auf. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass der zuständige Oberstaatsanwalt Klone bislang keine  Gelder arrestiert hat. Der Insolvenzverwalter habe Geld gesichert.
  • Am 11. März 2005 untersagte die BaFin der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb.
  • Am 15. März 2005 stellte die BaFin den Entschädigungsfall fest.
  • Am 16. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt a.M. das vorläufige Insolvenzverfahren und bestimmte den Insolvenzverwalter: Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun.
  • Die EdW informiert nunmehr betroffene Anleger über den Entschädigungsfall und übersendet ihnen ein Formular zur Anmeldung des Entschädigungsanspruchs.


Managed Account

Anlageportrait

Die Kapitalanlage „Managed Account“ galt seit seiner Einführung Anfang der neunziger Jahre als eine erstklassige Kapitalanlage der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Dieses „Produkt“ wurde nach Aussagen des einstigen Geschäftsführers Breitkreuz für weniger risikofreudige Anleger angeboten.
Nachdem die  Bundesanstalt für die Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) von der neuen Geschäftsführung von Phoenix über Unregelmäßigkeiten im März 2005 informiert worden war, darf dieses Produkt nicht mehr vertrieben werden.

 

Initiator:

Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt/a.M.

Geschäftsführer:

Dieter Breitkreuz (gest. April 2004)

Detelef Amonath, Elvira Ruhrauf, Michael Milde

Marketing und Vertrieb:

Eberhard Tiefenstädter

Anlagename.

PHOENIX Managed Account

Anlagegegenstand:

Termingeschäfte  (Futures und Optionen), Stillhaltegeschäfte

Erwerb:

November 1992

Mindestbeteiligung: 

3.000 € (keine Begrenzung)

Kosten:

7% Agio; 0,5% monatliche Verwaltungskosten;

20 USD Transaktionskosten

Phoenix erhielt außerdem 30% gewinnabhängige Vergütung vom Vermögenszuwachs + die auf die Kassenreserve erwirtschafteten Zinsen

Bindungsfrist:

Die Einlage war 6 Monate nach dem Beitritt gebunden. Die Kündigungsfrist betrug ein Monat.

Anlegerzahl:

ca. 30.000


Versprechungen des Vertriebes
Phoenix operierte mit externen Vertriebspartnern (z.B. ProIndex GmbH, Innofinanz GmbH, FKM (Chemnitz), Firmengruppe Kircheis, SIB Spar- & Investment-Beratungs GmbH). Diese vermittelten die Kapitalanlage – oft telefonisch - mit dem Versprechen von Traumrenditen. Den Kunden wurde eine regelmäßige Kapitalvermehrung versprochen.
Auf Grund der hohen Renditen wurde diese Anlage als Insider-Tipp gehandelt.

 

 

Entschädigung durch die EDW?

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Die EdW wurde 1998 als Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten. Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen – z.Z. ca. 760 - sind deshalb dieser Entschädigungseinrichtung zugeordnet. Die Wertpapierhandelsunternehmen haben die Mittel für die Durchführung von Entschädigungen sowie zur Erstattung der Verwaltungskosten durch Beiträge zu erbringen, so dass ein „Rettungsfonds“ entsteht.

 

Der Entschädigungsfall
Gerät ein Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten und ist nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, springt die EdW ein. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall feststellt.
Bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH hat die BaFin den Entschädigungsfall am 15.03.2005 festgestellt. Die betroffenen Anleger werden nunmehr schriftlich vom Entschädigungsfall benachrichtigt und erhalten ein Formular, mit dem sie ihren Entschädigungsanspruch anmelden können.

 

Die Entschädigungshöhe
Die tatsächliche Höhe des möglichen Schadens bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH ist bislang nicht genau bekannt. Momentan wird ein Verlust von 600 bis 800 Mill. Euro geschätzt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürften die Einlagen bei der EdW aber derzeit nicht ausreichen, allen Betroffenen eine Entschädigung in der o.g. Höhe zu zahlen. Allerdings kann die EdW Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen, um das Entschädigungsverfahren durchzuführen.
Die Entschädigungshöhe beträgt pro Gläubiger bis zu 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften von der Summe, die er insgesamt bei dem betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen angelegt hat, maximal 20.000 €. Ein Entschädigungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn das Geld nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lautet. Im Falle einer Entschädigung haben alle Anleger den gleichen Rang.


Die Entschädigungsaussichten
Sicher ist bis jetzt nur, dass nichts sicher ist. Deutlich gesagt: Auch wenn der Entschädigungsfall festgestellt wurde und die EdW die Betroffenen auffordert, ihre Ansprüche anzumelden, ist nicht sicher ob der Einzelne auch tatsächlich maximal 20.000 € erhält. Es gibt hier keinen Entschädigungsautomatismus. Die Ansprüche jedes Kapitalanlegers werden individuell geprüft. In der Vergangenheit sind bei anderen Entschädigungsfällen Anleger aus verschiedenen Gründen letztlich leer ausgegangen. Nach Meldung des Manager Magazins hat die EdW seit ihrer Gründung in 15 Fällen eingreifen müssen. „Darin haben 2.474 Anleger Entschädigungsansprüche gegenüber der EdW geltend gemacht, 627 Investoren erhielten schließlich Zahlungen im Gesamtwert von 5,3 Millionen Euro.“
Sollte sich bewahrheiten, dass die Gelder nicht vereinbarungsgemäß angelegt oder veruntreut wurden, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Entschädigungseinrichtung die Haftung ablehnt: Dann bleibt nur, selbst seine Ansprüche gegen die in Frage kommenden Verantwortlichen durchzusetzen. Das gilt auch für eine Teilentschädigung. 

 

Rückabwicklung

Erste Schritte
Für alle Phoenix-Anleger stellt sich jetzt die Frage, wie sie ihr investiertes und nunmehr gefährdetes Geld schnell und möglichst vollständig zurückbekommen können.

Zunächst ist allen Phoenix-Anlegern zu raten

  • bei der EdW die Entschädigungsforderung umgehend anzumelden,
  • dem Insolvenzverwalter seine Ansprüche zu übermitteln und
  • Beteiligung – soweit dies noch rechtlich möglich ist - widerrufen.

Diese Schritte kann jeder Anleger im Prinzip alleine gehen. Anwaltliche Hilfe ist vor allem dann anzuraten, wenn der Anlagebetrag 20.000 € überschreitet, da die Entschädigungsforderung gegenüber der EdW in jedem Fall auf diese Summe begrenzt ist. Sollte sich – aus welchen Gründen auch immer – eine Nichtleistung abzeichnen, ist nicht zuletzt aus Verjährungsgründen schnelle anwaltliche Unterstützung ratsam. Wollen Betroffene von vornherein sicher gehen, dass ihr Schadensfall nicht auch noch zum Entschädigungs-Problemfall wird, sollten sie einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten  Anwalt kontaktieren.

 

Klärung der Ansprüche
Kommt es zu keiner oder einer unzureichenden Entschädigung durch die EdW bzw. den Insolvenzverwalter, dann ist zu prüfen, gegen wen Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Im Wesentlichen handelt es sich entsprechend der Spezifik der Phoenix Kapitalanlage um folgende Ansprüche bzw. Anspruchsgegner:

 

1. Anlagevermittler
Inanspruchnahme des Anlagevermittlers auf Grund seiner Haftungspflicht wegen möglicher Falschberatung. Hier muss eine falschen Beratung und/oder Aufklärung nachgewiesen werden. Sollte der Anlageberater insbesondere unzureichend über die Risiken beraten haben, kann sich seine Haftung ergeben, so dass er den Schaden ersetzen müsste.

 

2. Man Financial
Hier ist zunächst die Verletzung eigenständiger Aufklärungspflichten des Brokers gegenüber den Anlegern zu prüfen. Außerdem ist jedem Verdacht nachzugehen, der den Broker oder die ihm verantwortlichen Mitarbeiter eine Beteiligung an deliktischen Vorgängen nahe legt.

 

3. Wirtschaftsprüfer der Phoenix Kapitaldienst GmbH
Weiterhin ist die Verantwortlichkeit der beteiligten Wirtschaftsprüfungsunternehmen, insbesondere der einzelnen Personen, zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Wirtschaftsprüfer unzutreffend testiert haben und die Prüfkriterien nicht strikt beachtet wurden, können auch sie zum Schadenersatz verpflichtet werden.

 

4. Persönliche Haftung von Geschäftsführern und andere Personen, die im Auftrag oder im Umkreis der Phoenix Kapitaldienst GmbH tätig wurden.

 

5. Phoenix Kapitaldienst GmbH
Potentielle Anspruchsgegner sind hier insbesondere die Organe der Phoenix Kapitaldienst GmbH, sonstige Angestellte sowie Hintermänner.

 

 


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

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6. Februar 2012 - 01:09
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